Der Besteller weist mit diesem Brief eine Schlussrechnung zu einem Bauvertrag nach BGB zurück. Im Musterbrief sind verschiedene Begründungen genannt. Die zutreffende kann der Anwender auswählen. So wird z. B. eine nicht erfolgte Abnahme genannt; erklärt, dass die Schlussrechnung nicht prüffähig ist, da die aufgeführten erbrachten Leistungen nicht denen des Leistungsverzeichnisses entsprechen; oder noch angezeigte Mängel vorliegen, die nicht beseitigt wurden. Der Besteller/Verbraucher erklärt, dass der Anspruch der Vergütung daher noch nicht fällig ist.