Mit diesem Brief gibt eine Besteller oder Verbraucher seine Zustimmung zum Einsatz von Nachunternehmern, die ihm sein Bauunternehmer zuvor für die Bauausführung bestimmter Teilleistungen/Titel/Gewerke benannt hat. Der Besteller/Verbraucher weist darauf hin, dass er bei Änderungen oder beim Einsatz weiterer Nachunternehmer informiert werden und seine Zustimmung geben muss. Zudem betont der Besteller/Verbraucher noch einmal, dass die vereinbarten Verpflichtungen und Bautermine einzuhalten sind und der Auftragnehmer auch die erforderlichen Prüfungen gegenüber den Nachunternehmern nachkommen muss, wie z. B. der Prüfung zur Einhaltung des gesetzlichen (bzw. des bautariflichen) Mindestlohns.