Der Auftraggeber (Besteller/Verbraucher) schreibt dem Bauunternehmer, dass er seine Zustimmung zu einer Vergütungsminderung in einer vom Bauunternehmer berechneten Höhe gibt. Der Bauunternehmer/Auftragnehmer hatte zuvor in einem Schreiben mitgeteilt, dass für ihn, die durch den Auftraggeber angezeigte Mängelbeseitigung unzumutbar und mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, weshalb er einer Vergütungsminderung zustimmen würde. Der Besteller/Verbraucher schreibt weiter, dass der Auftragnehmer mit Bezug auf § 638 Abs. 4 BGB nun allerdings einen Minderungsbetrag an den Auftraggeber erstatten muss, da der entweder mehr als die geminderte Vergütung bereits an den Auftragnehmer ausgezahlt oder die Schlusszahlung zur Rechnungslegung des Auftragnehmers bereits geleistet hat. Er setzt einen Termin, bis wann er die Zahlung des Auftragnehmers erwartet.