05.10.2017 | BIM

Die Bauwelt ist im Wandel. Sind Sie bereit?

Die Bauwelt ist im Wandel. Sind Sie bereit?
Bild: © LaCozza, Fotolia.com
Das Zeitalter der Vernetzung verändert die Unternehmenslandschaften. Auch im Bauwesen verlangen neue Technologien sowie wachsender Wettbewerbs- und Kostendruck größere Flexibilität, schnellere Anpassung und höhere Effizienz. Als Bau-Profi müssen Sie über die aktuellen Veränderungen Bescheid wissen. Am 17. und 18. Oktober 2017 treffen sich Anwender, Entscheider und Partner auf der Autodesk University in Darmstadt. Experten vermitteln tägliche Praxis auf Höhe der Zeit. Insbesondere für die speziellen Anforderungen der Baubranche.
Auch f:data ist auf dieser Veranstaltung von Autodesk mit einem Vortrag dabei: Baukosten und LV direkt in Autodesk® Revit®. Gezeigt wird, wie mit dem neuen DBD-BIM Plug-in Baukosten direkt bei der CAD-Planung ermittelt werden können. Auch das Leistungsverzeichnis entsteht automatisch im Hintergrund. Ändert sich die Planung, ändern sich Kosten und LV automatisch mit. Termin: 17.10.2017 - Sessionrunde 4 (16:00 - 16:45 Uhr).
Übrigens ist die Autodesk University 2017 anerkannte Fortbildungsveranstaltung: Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammern in Hessen, Baden-Württemberg, Saarland und Nordrhein-Westfalen können für die Teilnahme an der Veranstaltung Fortbildungspunkte erhalten.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Das könnte Sie auch interessieren:
BGH-Urteil: Übermittlung eines Bauzeitenplans ist keine Anordnung
BGH-Urteil: Übermittlung eines Bauzeitenplans ist keine Anordnung
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH ist die Mitteilung eines geänderten Bauzeitenterminplans keine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B. Zudem sagt der BGH, dass allein die Änderung des Bauablaufs grundsätzlich keine Verletzung einer Vertragspflicht des Auftraggebers sei. Daher stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten ein Auftragnehmer hat, nicht einkalkulierte Mehrkosten wegen der Bauzeitverschiebung durchzusetzen.
06.02.2025
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere