13.10.2019 | BIM

DIN präsentiert BIM Cloud

Beim BIM-Dialog Karlsruhe am 1. Oktober 2019 präsentierten das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die Dr. Schiller & Partner GmbH erstmalig die DIN BIM Cloud.
Bild: © DIN

Kostenfreie Online-Bibliothek für BIM

Im Rahmen des BIM-Dialog Karlsruhe am 1. Oktober 2019 präsentierten das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die Dr. Schiller & Partner GmbH erstmalig die DIN BIM Cloud – die OnlineBibliothek für Merkmale von BIM-Objekten. Sie dient als Nachschlagewerk für Bauteileigenschaften und deren Identifikatoren für die Erstellung von BIM-Modellen. Die DIN BIM Cloud wird Anwendern ab dem 15. Oktober 2019 kostenfrei über das DIN-Bauportal (www.din-bauportal.de) zur Verfügung gestellt.

DIN BIM Cloud verbessert die Informationsqualität

„Kernstück von BIM ist ein digitales 3D-Modell des geplanten Gebäudes, mit dem alle Informationen zu den Bauteilen verknüpft sind – und zwar über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg“, erläutert Rüdiger Marquardt, Vorstandsmitglied bei DIN. „Die DIN BIM Cloud verbessert die Qualität dieser Informationen deutlich und stärkt damit die Digitalisierung des Bauwesens.“
Um ein möglichst effizientes und leistungsstarkes BIM-3D-Modell zu schaffen, müssen alle enthaltenen Bauteile möglichst präzise und den Anforderungen der Bauphase entsprechend beschrieben werden. Die DIN BIM Cloud ermöglicht Anwendern einen einfachen Zugriff auf ein umfangreiches Nachschlagewerk – insbesondere auf Daten aus dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau) und aus der BIMKlassifikation nach STLB-Bau.

Standardleistungsbuch Bau ist Grundlage der Cloud

Das STLB-Bau beschreibt und vereinheitlicht Bauleistungen aller wesentlichen Leistungsbereiche, wie Betonarbeiten, Gerüstbau usw., und dient dem Informationsaustausch der am Bau beteiligten Partner. Die in DIN-Normen standardisierten und gepflegten, mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) konformen – und damit herstellerunabhängigen – Inhalte aus dem STLB-Bau dienen als Grundlage der DIN BIM Cloud und werden kontinuierlich ergänzt. So werden den BIMAnwendern die Informationen, die sie für ihr Modell benötigen, herstellerunabhängig zur Verfügung gestellt. Die einheitliche Terminologie der DIN BIM Cloud unterstützt den standardisierten Datenaustausch, so dass beispielsweise die Softwareanwendungen von Statikern und Kostenplanern Informationen reibungsfrei austauschen und verarbeiten können. Die Kompatibilität zu STLB-Bau erhöht die Qualität und Effizienz bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen.

BIM Cloud unterstützt Digitalisierung des Bauwesens

Auf diese Weise unterstützt die DIN BIM Cloud die Qualität von BIMModellen und so die nachhaltige Digitalisierung des Bauwesens. Damit leistet DIN auch einen wichtigen Beitrag zu den Plänen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), den Einsatz von BIM bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben ab 2020 verbindlich zu machen.

Mitwirkung ausdrücklich erwünscht

Darüber hinaus ist die DIN BIM Cloud als Community angelegt. Innerhalb dieser Plattform werden Experten koordiniert und gleichzeitig unkompliziert an der BIM-Standardisierung von Bauteileigenschaften mitarbeiten und Inhalte mitgestalten können. DIN wird interessierte Kreise dazu in den nächsten Wochen einladen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Das könnte Sie auch interessieren:
BGH-Urteil: Übermittlung eines Bauzeitenplans ist keine Anordnung
BGH-Urteil: Übermittlung eines Bauzeitenplans ist keine Anordnung
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH ist die Mitteilung eines geänderten Bauzeitenterminplans keine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B. Zudem sagt der BGH, dass allein die Änderung des Bauablaufs grundsätzlich keine Verletzung einer Vertragspflicht des Auftraggebers sei. Daher stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten ein Auftragnehmer hat, nicht einkalkulierte Mehrkosten wegen der Bauzeitverschiebung durchzusetzen.
06.02.2025
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere