Bauabrechnung

Rundungsmethoden

Rundungen zu Zahlenaussagen können auf verschiedene Art und Weise erfolgen, so als
  • kaufmännische Rundung, beschrieben in DIN 1333,
  • mathematische Rundung, auch als unverzerrte Rundung bezeichnet,
  • symmetrische, meistens als wissenschaftliche Rundung bezeichnet oder
  • individuell vorbestimmte Rundung für eine Anwendung.
Bei der kaufmännischen Rundung wird eine wegfallende Ziffer 0, 1, 2, 3 oder 4 auf die letzte beizubehaltende Ziffer abgerundet, demgegenüber wird bei 5, 6, 7, 8 oder 9 aufgerundet. Beispielsweise wird die Zahl 1,234 bei einer Rundung auf eine 2-stellige Dezimalstelle abgerundet auf 1,23, demgegenüber die Zahl 1,235 auf 1,24 aufgerundet. Ist eine Zahl nochmals zu runden, die bereits vorher bekannt ist und kaufmännisch gerundet wurde, kann und sollte ggf. die ungerundete Originalzahl zugrunde gelegt werden. Dadurch können Rundungsfehler als Folge vermieden werden. Dieser Rundungsmethode kommt in der Bauwirtschaft Vorrang zu, worüber unter kaufmännische Rundung weitere Aussagen und Anwendungen angeführt werden.
Rundungsmethoden
Bild: © f:data GmbH
Nach der mathematischen Rundung wird abgerundet, wenn nach der letzten beizubehaltenden Ziffer eine 1, 2, 3 oder 4 folgt, demgegenüber ist aufzurunden nach 9, 8, 7, 6 oder 5, wenn die folgenden Ziffern nicht alle 0 sind. Ist die letzte Ziffer eine 5, auf die danach nur Nullen folgen, so wird auf die jeweils beizubehaltende gerade Ziffer gerundet, beispielsweise wird dann die Zahl 1,24500 auf 1,24 abgerundet und die Zahl 1,25500 auf 1,26 aufgerundet. Diese Rundungsart wird allgemein bei kaufmännischen Belangen und vordergründig bei Wertaussagen nicht herangezogen.
Für die symmetrische Rundung werden internationale Standards (z. B. IEEE Std-754) mit Zahlenformaten zum Rechnen mit binären Gleitkommazahlen bei Nutzung elektronischer Hard- und Software herangezogen, in der Bauwirtschaft beispielsweise in Lösungen für AVA- und Kalkulationssoftware mit Anwendungen für Mengenberechnungen und Aufmaße, detaillierter erläutert unter Aufmaßrundung.
Individuelle Rundungsregeln werden beispielsweise für finanzbezogene Daten (Euro-Beträge) zu Baumaschinen und Geräten in der neu gefassten Baugeräteliste (BGL) 2020 in den Nutzungshinweisen (nach Tz. 3, S. 16) der BGL (Bauverlag Gütersloh) vorbestimmt, angeführt unter Rundungsregeln nach BGL.
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