Buchhaltung / Rechnungswesen

Kaufmännisches Runden

Rundungsergebnisse lassen sich nach unterschiedlichen Rundungsmethoden darstellen. Regeln zum kaufmännischen Runden werden in der DIN 1333 beschrieben. Danach wird eine wegfallende Ziffer 0, 1, 2, 3 oder 4 auf die letzte beizubehaltene Ziffer abgerundet, demgegenüber wird bei 5, 6, 7, 8, oder 9 aufgerundet.
Beispielsweise wird die Zahl 1,234 bei einer Rundung auf eine 2- stellige Dezimalstelle abgerundet auf 1,23, demgegenüber die Zahl 1,235 auf 1,24 aufgerundet.
Ist eine Zahl nochmals zu runden, die bereits vorher bekannt ist und kaufmännisch gerundet wurde, kann und sollte ggf. die ungerundete Originalzahl zugrunde gelegt werden. Dadurch können Rundungsfehler als Folge vermieden werden.
Das kaufmännische Runden wird in der bauwirtschaftlichen Praxis vielfältig herangezogen. Da kaufmännisch Zahlen als Beträge meistens nur mit 2 Dezimalstellen (Geldbeträge, Flächen- und Längenmaße) oder 3 Dezimalstellen (Raummaße) von Bedeutung sind, lassen sich die Rechenergebnisse durch Runden hinreichend genau darstellen, so beispielsweise betrieblich
  • im betrieblichen Rechnungswesen zu Euro und Cent,
  • bei der Aufstellung von Rechnungen zu Euro und Cent,
  • zu Leistungsmengen bei der Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis (LV),
  • zu Aussagen über Zeiten bzw. Arbeitszeitaufwendungen und -vorgaben in Stunden mit Dezimalstellen,
  • als Aufrundung von mindestens einen halben Tag auf einen vollen Urlaubstag nach § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BurlG),
  • zu den kalkulierten Einheitspreisen (EP) zu Euro und Cent,
  • bei den Zuschlagsätzen und Umlagen zu Gemeinkosten als Kalkulationsansätze in % sowie mit Dezimalstellen,
  • für die in der Kalkulation heranzuziehenden Stammdaten in Euro und Mengen mit Dezimalstellen.
Angewendet wird die kaufmännische Rundung bei der Aufmaßrundung meistens dann, wenn die Berechnungen noch einfach manuell erfolgen, so bei der Aufstellung von Aufmaßen zu ausgeführten Bauleistungen nach Raum-, Flächen- und Längenmaßen und ggf. auch bei Mengenberechnungen bei Ausschreibungen für Leistungspositionen in einem Leistungsverzeichnis (LV).
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Kaufmann
Nach § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt für einen Kaufmann, dass er ein Handelsgewerbe betreibt. Letzteres ist gekennzeichnet durch eine Gewinnerzielungs- und Fortsetzungsabsicht, der Ausübung eines Grundgewerbes und eine kaufmännische Einrichtung. Für...
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS)
Die Auffassung „Wer schweigt, lehnt ab“ kann dann nicht unterstellt werden, wenn auf ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben geschwiegen wird. Schweigen auf ein solches Schreiben bedeutet Zustimmung, wenn es zwischen den Vertragspartnern nicht von ...
Kaufmännische Gutschrift
Bei der Rechnungslegung zu Leistungen und Lieferungen kann der Begriff "Gutschrift" unterschiedlich verstanden werden und ggf. zu Unstimmigkeiten führen, so beispielsweise im Sinne einer Gutschrift als Rechnungsangabe für durch den Bauherrn als Auft...
Rundungsmethoden
Rundungen zu Zahlenaussagen können auf verschiedene Art und Weise erfolgen, so als kaufmännische Rundung, beschrieben in DIN 1333,, mathematische Rundung, auch als unverzerrte Rundung bezeichnet, symmetrische, meistens als wissenschaftliche ...
Formkaufmann
Die Kapitalgesellschaften gelten nach § 6 im HGB mit Bezug auf ihre Rechtsform grundsätzlich als Kaufmann. Deshalb werden sie als Formkaufmann bezeichnet, wobei die Kaufmannseigenschaft erst mit Eintragung in das Handelsregister (und dort in Abteilun...
Rechnungsangaben zu Bauleistungen
Eine Rechnung hat Pflichtangaben zu enthalten, vorgeschrieben in §§ 14 und 14a im Umsatzsteuergesetz (UStG). Ergänzend hierzu sei auf Tz. II des vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) herausgegebenen "Merkblatts zur Rechnungserstellung...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere