Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Baugeräteliste (BGL) 2020

Die Baugeräteliste ist ein anerkanntes Standardwerk als umfassende Kostenübersicht zu technisch-wirtschaftlichen Daten aller gängigen Arten und Größen von Baumaschinen und Geräten. Sie bietet realistische Kalkulationsgrößen für die Berechnung von Gerätekosten und Mietpreisen sowie auch als Basis für Vertragsvereinbarungen und Angebote. Die Stammdaten liefern vielfache Informationen zu den Vorhaltekosten nach BGL bei der Bauausführung und für Baustelleneinrichtungen (BE) sowie Vergleichszahlen in Relation zu erhobenen Durchschnitts-Einsatzzeiten, z. B. zu Vorhaltezeiten u. a.
Turmdrehkran mit Laufkatzenausleger in der BGL 2020 unter C.0.1 beschrieben, siehe unten im Beispiel
Turmdrehkran mit Laufkatzenausleger in der BGL 2020 unter C.0.1 beschrieben, siehe unten im Beispiel Bild: © f:data GmbH
Weiterhin dienen die Werte als Grundlage bzw. als Hilfsmittel für die
  • innerbetriebliche Verrechnung und zwischenbetriebliche Berechnung von Vorhaltekosten, z. B. zwischen der Hilfskostenstelle der Geräteverwaltung und Baustelle oder zwischen Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn) und ihren beteiligten Gesellschaftern,
  • Organisation und Disposition der Baumaschinen und Geräte innerhalb des Bauunternehmens und zu Dritten,
  • Beurteilung von Geräte- und Maschinenkosten, insbesondere bei Nutzungs-, Einsatz- und Wirtschaftlichkeitsvergleichen, Investitionen
  • Entscheidungen, Planung, Bilanzierung und Durchführung von Ersatz- und/oder Neu-Investitionen von Baumaschinen und Geräten,
  • Planung und Vorbereitung von Baustelleneinrichtungen,
  • Arbeitsvorbereitung der Bauausführung in Verbindung mit der Bauablaufplanung,
  • Bewertung bei Versicherungsfällen und für evtl. erforderliche Gutachten von Sachverständigen sowie für gerichtliche Entscheidungen.
Die BGL 2020 wurde von den Geräteausschüssen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich als gemeinsame Version erarbeitet und im Dezember 2020 als Neuauflage herausgegeben. Sie löst die Ausgabe „BGL 2015“ ab. Die BGL 2020 enthält weiterhin die europäisch harmonisierten Strukturelemente und Kernaussagen vorheriger Ausgaben seit der BGL 2001 und Euroliste BGL 2007. Den Gerätedaten sind Basisinformationen und Nutzungshinweise vorangestellt. Anpassungen erfolgten nach den Erfordernissen des technischen Fortschritts sowie der Baupraxis wie Digitalisierung, neue Antriebssysteme u. a.
Die BGL 2020 liegt als Buchform aus dem Bauverlag BV GmbH Gütersloh vor. Sie ist auch erhältlich über das Internetportal www.bgl-online.info sowie im strukturierten Dateiformat nach neuesten Erfordernissen für die Datenverarbeitung in EDV-Anlagen und mit dem PC als CSV-Datei sowie mit Netzwerklizenzen. In der Printform wird der Daten- und Bearbeitungsstand 2020 ausgewiesen. In der Online-Version ist bei Bedarf eine Aktualisierung durch die Aufnahme neuer Geräte und Ausrüstungen vorgesehen.
Die Neuauflage BGL 2020 umfasst alle für die Bauausführung und Baustelleneinrichtung erforderlichen und gängigen Baumaschinenarten und -größen. Sie enthält in der Regel keine Fabrikate und Typenbezeichnungen. Für alle aufgeführten technischen Daten und Wertgrößen (z. B. Neuwerte u. a.) gelten stets Durchschnittswerte auf Grundlage durchschnittlicher Erfahrungen in der Baupraxis, ergänzt durch Erläuterungen zur Konstruktion und Ausstattung sowie für den Einsatz im Bauunternehmen. Ein einzelnes Bauunternehmen kann, besonders nach eigenen gesicherten Kenndaten, durchaus von den BGL-Daten abweichen.
In der BGL 2020 sind jedoch Baustellenausstattungen und Werkzeuge und Kleingeräte nicht enthalten. Hierzu sei verwiesen auf die Aussagen in der Baustellenausstattungsliste (BAL 2001) und für Österreich auf die Baustellenausstattungs-, Material- und Werkzeugliste (VIB-Liste 2002).
Die BGL 2020 folgt dem bisherigen BGL-Aufbau und unterscheidet 21 Gerätehauptgruppen unter einstelliger Verwendung von Buchstaben des Alphabets. Weitere Untergliederungen nach Gerätegruppen, Geräteuntergruppen und Gerätearten nach BGL werden durch eine jeweils zusätzliche Ziffer gekennzeichnet. Für ausgewählte Gerätearten ist in der BGL 2020 auch eine Abgabe zu Verschleißteilen für Geräte enthalten, soweit sie nicht in den Reparaturkostensätzen enthalten sind.
Im unten angeführten Beispiel für die Gerätegruppe „Turmdrehkrane C.0.1“ kann eingesehen werden, welche wesentlichen Daten als Kopfaussagen in % und € zu den einzelnen Geräten in der BGL 2020 ablesbar sind:
  • Nutzungsdauer in Jahren als Zeitspanne, in der eine Baumaschine erfahrungsgemäß wirtschaftlich eingesetzt werden kann, die gleich groß wie
    • die Dauer für die bilanzielle Abschreibung in der AfA-Tabelle-Baugewerbe vom 6. Dezember 2001 in der BGL herangezogen werden kann, bezeichnet als "Bau-AfA" unter Fundstelle in den Kopf-Aussagen zu den Geräten oder
    • die Dauer für allgemein verbindliche Anlagegüter nach der zugehörigen AfA-Tabelle vom 15. Dezember 2000, abgekürzt bei den Geräten unter Fundstelle mit "allg. AfA",
  • Vorhaltemonate nach BGL als Aussagen auf Grundlage langjähriger Erfahrungen der Baupraxis für den Ansatz einer mittelschweren Belastung bei einschichtiger Arbeitszeit und einer sachgemäßen Wartung und Pflege sowie regelmäßiger Reparaturen, wobei objektive Ausfallzeiten (z. B. für Umsetzungen, Generalreparaturen, nur durchschnittlich mögliche Auslastung u. a.) berücksichtigt wurden, wobei die noch bis zur BGL 2015 herangezogene Von-Bis-Spanne zu Vorhaltemonaten künftig entfällt und nur noch eine Angabe ausweist,
  • mittlerer Neuwert in der BGL (ohne Umsatzsteuer) der Listenpreise (einschließlich von Bezugskosten) der gebräuchlichsten Fabrikate bei der Anschaffung der betreffenden Baumaschine, nunmehr auf Preisbasis des Jahres 2020, wobei später neu angelegte Baumaschinen entsprechend zurückgerechnet werden, wobei mit den elektronischen Versionen der BGL 2020 die aktuellen mittleren Neuwerte mithilfe des Erzeugerpreisindexes für Baumaschinen errechnet werden können,
  • monatliche Sätze in % für Abschreibungen einschließlich Verzinsung sowie für Reparaturkosten und den daraus abgeleiteten Beträgen in €, die sich aus den Vorhaltemonaten ableiten, ebenfalls in der BGL 2020 nicht mehr mit einem unteren und oberen %-Satz und Wert (wie noch vorher in der BGL 2015).
Die Aufführung der Geräte im Beispiel für „Turmdrehkrane“ erfolgt noch nach den Kenngrößen:
  • "Nennlastmoment in tm", wobei nicht immer alle möglichen Kenngrößen aufgeführt sind. Ist die Kenngröße eines einzustufenden Gerätes in den Tabellen nicht aufgeführt bzw. liegt zwischen zwei benachbarten Kenngrößen, so ist für dieses Gerät eine Interpolation nach BGL für den mittleren Neuwert sowie die Abschreibungs-, Verzinsungs- und Reparaturkostensätze vorzunehmen. Aufgeführt sind beispielsweise Krane mit den Nennlastmomenten 80 tm und 100 tm. Ist ein Turmdrehkran zum "Nennlastmoment 90 tm" einzustufen, wäre eine Interpolation zu erwägen.
Andererseits können auch Geräte anzutreffen sein, die mehr als 20 % unter der niedrigsten oder über der höchsten in der BGL zum Gerätetyp aufgeführten Kenngröße liegen. Dann ist ggf. eine Extrapolation nach BGL vorzunehmen.
Sowohl bei einem nach Interpolation oder Extrapolation eingestuften Gerät wird die Nummer des betreffenden Geräts dann mit der tatsächlichen Kenngröße gebildet.

Beispiel: Turmdrehkrane aus Baugeräteliste 2020

Baugeräteliste Beispiel Turmdrehkran
Bild: © BGL-Baugeräteliste 2020, Bauverlag BV GmbH Gütersloh 2020, S. C 6 und 7
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