Jahresabschluss / HGB

Taxonomie der eBilanz

Im Baugewerbe haben alle nach Handelsrecht bilanzierenden Bauunternehmen und Bauhandwerker nach § 5 b im Einkommensteuergesetz (EStG) den Inhalt ihrer Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie ggf. eine steuerliche Überleitungsrechnung durch Datenfernübertragung als elektronische Bilanz (eBilanz) an die Finanzverwaltungen zu übermitteln.
Die digitale Übermittlung hat auf Grundlage eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu erfolgen. Das Format des Datensatzes (XBRL-eXtensible Business Reporting Language) wird mit Taxonomien zur Definition der Struktur vorgeschrieben, die seit dem BMF-Schreiben vom 28. September 2011 und weiteren jährlichen BMF-Schreiben seit 2016 bekannt gegeben sowie im Bundessteuerblatt I (seit BMF-Schreiben vom 28. September 2011 bis 23. Juli 2020) veröffentlicht wurden.
Der aktualisierte Datensatz der Taxonomien (Version 6.5) vom 14. April 2021 wurde im BMF-Schreiben vom 9. Juli 2021 sowie im Bundessteuerblatt I bekannt gegeben. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit, zugleich auch die dort eingestellten Änderungsnachweise.
Die aktualisierten Taxonomien sind grundsätzlich für Bilanzen der Geschäftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen (Geschäftsjahr 2022 oder 2022/23). Es wird nicht beanstandet, wenn sie bereits für das Geschäftsjahr 2021 oder 2021/22 hergezogen werden. Die Übermittlungsmöglichkeiten sollen für Echtfälle ab Mai 2022 möglich sein.
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