Jahresabschluss / HGB

Elektronische Bilanz (eBilanz)

Bilanzierende Unternehmen und Handwerker im Baugewerbe haben seit den Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2011 begannen, nach der Regelung in § 5b im Einkommensteuergesetz (EStG) den Inhalt ihrer Bilanz (nach Handelsrecht), die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie ggf. eine steuerliche Überleitungsrechnung durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz als elektronische Bilanz (eBilanz) gegenüber den Finanzverwaltungen zu übermitteln. Das kann auch Bilanzen aus Rumpfgeschäftsjahren, Eröffnungsbilanzen sowie Datensätze aus Umwandlungen und ggf. Liquidationen betreffen. Mit der eBilanz entfällt die Übermittlung in Papierform.
Elektronische Bilanz (eBilanz)
Bild: © f:data GmbH
Für die elektronische Übermittlung spielt die Größe des Bauunternehmens beispielsweise bei Kapitalgesellschaften nach kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften keine Rolle. Auch ist die digitale Einreichung unabhängig von der Rechtsform bindend, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a im EStG ermittelt wird. Ausgenommen sind nur solche Unternehmen, die nicht nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchungspflichtig sind und eine Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vornehmen, wobei die EÜR ebenfalls elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln ist. Sofern jedoch eine Bilanz nach HGB freiwillig aufgestellt wird, ist auch die elektronische Übermittlung verbindlich.
Die Aussagen in den zu übermittelnden Daten zum Inhalt der Bilanz und GuV unterliegen dem Steuergeheimnis. Sie dienen nur der Finanzverwaltung und ausschließlich als Grundlagen für die Besteuerung. Durch Dritte ist eine Einsichtnahme nicht möglich, wie sie beispielsweise beim öffentlichen Register beim Bundesanzeiger möglich ist. Sollten die Unterlagen auch den steuerlichen Anforderungen nicht entsprechende Ansätze enthalten, dann wäre noch eine Anpassung vom Unternehmen für die Besteuerung vorzunehmen.

Vorgabe des Datensatzes

Die elektronische Übermittlung hat nach einem von der Finanzverwaltung amtlich vorgeschriebenen Datensatz (XBRL-Standard – eXtensible Business Reporting Language) zu erfolgen. Die Datensatzstruktur wird durch Taxonomien der eBilanz definiert, die jährlich seit 2011 mit BMF-Schreiben bekannt gegeben sowie im Bundessteuerblatt I veröffentlicht wurden, zuletzt mit BMF-Schreiben vom 9. Juli 2021 mit Veröffentlichung der Taxonomien (Version 6.5) vom 14. April 2021. Sie sind grundsätzlich für Geschäftsjahre heranzuziehen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen (Geschäftsjahr 2022 oder 2021/22). Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn die aktualisierten Taxonomien bereits für das Geschäftsjahr 2021 oder 2021/22 verwendet werden.
Mit den Taxonomien ist es möglich, die Daten standardisiert aufzubereiten und mehrfach zu nutzen. Der Datensatzstandard entspricht praktisch einem erweiterten Kontenrahmen, vorgegeben von der Finanzverwaltung als Mindeststandard. Definiert werden weiterhin die einzelnen Positionen der Bilanz sowie der GuV.
Weiterführende Anforderungen zur elektronischen Datenübermittlung, zu Form und Inhalt und zur Taxonomie betreffend zu Bilanzen vergangener Geschäftsjahre und den aktualisierten Datenschemen stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Neben den Unterlagen im Rahmen der elektronischen Bilanz sind seit dem Veranlagungszeitraum 2012 auch die Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltungen zu übermitteln.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Elektronische Bilanz (eBilanz)"

Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2018-09)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1.1 Primärenergiebedarf berechnete Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des notwendigen Brennstoffs und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik auch die Energiemengen einbe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-1 (2016-10)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1.1 Primärenergiebedarf berechnete Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des notwendigen Brennstoffs und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik auch die Energiemengen einbe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-6 (2016-10)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1.1 Primärenergiebedarf berechnete Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des notwendigen Brennstoffs und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik auch die Energiemengen einbe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-6 (2018-09)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1.1 Primärenergiebedarf berechnete Energiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des notwendigen Brennstoffs und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik auch die Energiemengen einbe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-5 (2018-09)
3.1 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN V 18599 (alle Teile) und die folgenden Begriffe.3.1.1 Aufwandszahl Faktor, welcher den Aufwand eines Prozesses gegenüber dessen Nutzen beschreibtAnmerkung 1 zum Begriff: Bas...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-5 (2016-10)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN V 18599 (alle Teile) und die folgenden Begriffe.3.1.1 Aufwandszahl Faktor, welcher den Aufwand eines Prozesses gegenüber dessen Nutzen beschreibt Anmerkung 1 zum Begriff: Basis der Betra...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-8 (2018-09)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1.1 Aufwandszahl Faktor, welcher den Aufwand eines Prozesses gegenüber dessen Nutzen beschreibtAnmerkung 1 zum Begriff: Basis der Betrachtung sind Energiemengen, wobei die Aufwandszah...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-8 (2016-10)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1.1 Aufwandszahl Faktor, welcher den Aufwand eines Prozesses gegenüber dessen Nutzen beschreibt Anmerkung 1 zum Begriff: Basis der Betrachtung sind Energiemengen, wobei die Aufwandsza...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 13790 (2008-09)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach ISO 7345 [ EN ISO 7345 ] und die folgenden Begriffe.3.1 Zeitschritte, Zeiträume und Perioden 3.1.1 Berechnungsschritt diskretes Zeitintervall für die Berechnung des Energiebedarfs für Heizun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-8 (2016-10)
6.2.1 Wärmeverluste 6.2.1.1 AllgemeinesDie allgemeine Bestimmung der Wärmeverluste eines Rohrabschnitts i eines Trinkwarmwasser-Rohrnetzes mit bzw. ohne Zirkulationsleitung erfolgt nach: ... ... Der Wärmeverlust von Systemen mit Zirkulation setzt ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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