Vorschriften / Gesetze

Public Private Partnership (PPP)

Grundlage für die Public Private Partnership (PPP) ist die langfristige Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und der privaten Wirtschaft als Geldgeber für überwiegend vorgesehene Infrastrukturprojekte. Für die Abwicklung gibt es mittlerweile in der Praxis eine ganze Reihe von Finanzierungs-, Organisations- und Vertragsmodellen, die allgemein auch als Betreibermodelle bezeichnet werden.
PPP wird auch synonym für "Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)" bzw. umgekehrt angesehen, insbesondere bei Hochbauinvestitionen. Einer eindeutigen Definition mangelt es noch. Für die Umsetzung finden sich in der Praxis mittlerweile eine Vielzahl von Modellen. Sie ermöglichen staatlichen Institutionen durch die Nutzung von privatem Kapital eine effizientere Erfüllung ihrer Aufgaben.
Bei den PPP- bzw. ÖPP-Projekten bzw. Modellen wird neben der privaten Mitfinanzierung auch das private Know-how bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb des jeweiligen Projekts mit herangezogen und genutzt.
Der private Partner übernimmt bei ÖPP in der Regel die Planung, den Bau, die Finanzierung, den Betrieb und ggf. die Verwertung des Projektgegenstandes.
Die vertragliche Gestaltung kann nach verschiedenen Modellen erfolgen, so als
Eine spezielle Form ist das Modell BOT, wonach öffentliche Einrichtungen eine Lizenz zum Bau und/oder Betrieb einer Infrastrukturmaßnahme, z. B. eine Kläranlage, vergeben und die Finanzierung durch einen privaten Partner erfolgt.
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