Baukonstruktion

Vollsparrendämmung

Eine Vollsparrendämmung ist eine Zwischensparrendämmung und mittlerweile der Standard in diesem Bereich. Bei einer Vollsparrendämmung wird das gesamte Gefach des Gebäudes mit Dämmstoff ausgefüllt, im Gegensatz zur Teilsparrendämmung, bei der nur ein Teil des Gefachs ausgefüllt wird. Vorteil der Vollsparrendämmung ist der bessere Dämmwert, allerdings bleibt eine Hinterlüftung des Daches auf der Strecke und damit der Luftzug, der evtl. vorhandene Feuchtigkeit abtransportiert.
Vollsparrendämmung bei Neueindeckung
Vollsparrendämmung bei Neueindeckung Bild: © Alterfalter, Fotolia.com
Dementsprechend muss die Vollsparrendämmung auf der warmen Innenseite mit einer Dampfsperre oder Dampfbremse versehen werden und auf der Außenseite sorgt eine Unterspannbahn für Dichtheit gegenüber Wind, Regen und Schnee, ist aber diffusionsoffen, sodass Feuchtigkeit aus dem Dämmstoff verdunsten kann. Wichtig ist darauf zu achten, dass die gesamte Dachkonstruktion nach außen hin immer diffusionsoffener wird, um eine reibungslose Diffusion zu ermöglichen.
Als Dämmstoffe kommen für die Vollsparrendämmung Mineralwolle-, Holz oder Schafwolle sowie Hanf, Flachs- und Holzfasern oder auch Zellulose und EPS zum Einsatz, die als Matten, Platten oder auch als Flocken für Einblasverfahren Verwendung finden.
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Wärmeschutz nach LBO und GEG im Griff

DIN 4108 Beiblatt 2 bei baunormenlexikon.de
DIN 4108 Beiblatt 2 bei baunormenlexikon.de
Die Wärmeschutz-Anforderungen nach Landesbauordnungen und Gebäudeenergiegesetz GEG werden durch die DIN 4108 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden konkretisiert. Die Nachweisführung erfolgt nach DIN V 4108-6, DIN V 4701-10 und DIN V 18599-2.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vollsparrendämmung"

Auszug im Originaltext aus DIN 4108 Beiblatt 2 (2019-06)
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DIN-Norm
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