Lohn / Tarif / Rente

VWL

VWL ist die Abkürzung für „vermögenswirksame Leistungen“ als eine Form der Vermögensbildung. Der Gewährung vermögenswirksamer Leistungen im Baugewerbe der alten Bundesländer liegen Tarifverträge einerseits für die gewerblichen Arbeitnehmer (einschließlich zur Ausbildung für den Beruf Beschäftigte) im Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbe und zum anderen für Angestellte und Poliere des Baugewerbes zugrunde.
Bei der Vermögensbildung handelt es sich um den Arbeitgeberanteil, der in Ostdeutschland jedoch nicht tariflich verbindlich ist, aber freiwillig gewährt werden kann. Bei gewerblichen Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer monatlich eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung in Höhe von 0,13 € je geleistete Arbeitsstunde (Arbeitgeberzulage) zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig 0,02 € je geleistete Arbeitsstunde aus seinem Arbeitslohn (Eigenleistung) im Wege der Umwandlung vom Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen lässt. Für Angestellte und Poliere beträgt die Arbeitgeberzulage 23,52 € je Monat, wenn von den Arbeitnehmern gleichzeitig mindestens 3,07 € aus ihrem Monatsgehalt als Eigenleistung im Wege der Umwandlung vom Arbeitgeber vermögenswirksam angelegt werden.
In Gewerken außerhalb des Geltungsbereiches des BRTV-Baugewerbe ist der Arbeitgeberanteil z. T. abweichend hoch gegenüber dem Bauhauptgewerbe. Die VWL beträgt beispielsweise:
  • für das Malerhandwerk für gewerbliche Arbeitnehmer in Westdeutschland (außer Saarland) 0,15 €/Arbeitsstunde sowie 26,59 €/Monat für Angestellte,
  • im Dachdeckerhandwerk 25,92 €/Monat sowohl für gewerbliche Arbeitnehmer als auch Angestellte sowie für Azubis 13,29 €/Monat in West- und Ost-Deutschland,
  • im Garten- und Landschaftsbau für gewerbliche Arbeitnehmer 0,05 €/Arbeitsstunde sowie bei Angestellten 10,23 €/Monat und Azubis 5,11 €/Monat in Westdeutschland,
  • für Gerüstbau und im Steinmetzgewerbe 26,59 €/Monat für alle Beschäftigten.
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