Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen
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Ableitend aus dem Jahressteuergesetz 2019 werden Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 19 im Einkommensteuergesetz (EStG) seit 18. Dezember 2019 steuerbefreit. Betroffen sind Leistungen, die der „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers“ dienen. Zu verstehen sind darunter solche Leistungen für den Arbeitnehmer, die:
  • eine Anpassung und Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen ermöglichen,
  • zur besseren Begegnung der beruflichen Herausforderungen beitragen,
  • nicht unmittelbar arbeitsplatzbezogen sein müssen, beispielsweise auch Computerkurse, Fremdsprachenkurse u. a.
Vorbestimmt wird, dass diese Weiterbildungsmaßnahmen „keinen überwiegenden Belohnungscharakter“ haben.
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