Lohn / Tarif / Rente

Werkpolier

Der Werkpolier (einschließlich Baumaschinen-Fachmeister) bezeichnet die Lohngruppe 6 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe. Der Werkpolier führt eine Gruppe (Kolonne) von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausführung und leitet sie an, auch unter eigener Mitarbeit.
Werkpoliere sind Arbeitnehmer, die in der Regel eine Werkpolierprüfung oder Baumaschinen-Fachmeisterprüfung abgelegt haben, vom Arbeitgeber entsprechend eingestellt und eingruppiert wurden. Maßgebend dafür waren für eine Prüfung die von Landes- bzw. Bezirksorganisationen der Tarifvertragsparteien anerkannten Prüfungsausschüsse. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Fortbildung vom Facharbeiter zum Werkpolier gab es in der Vergangenheit nicht.
Für die Gewinnung neuer Fachkräfte für die zukünftigen Bauaufgaben war es jedoch zwingend erforderlich, die Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft vom Vorarbeiter weiterführend zum Werkpolier bis zum Geprüften Polier zu überarbeiten und hinsichtlich einheitlicher Prüfungen neu zu regeln. Seit 1. Juli 2012 ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien in Kraft, nach der die Prüfungen für die Fortbildung zum Werkpolier bundeseinheitlich durchzuführen sind.
Die neue Prüfungsordnung ersetzt die vorherigen länderspezifischen Prüfungsordnungen. Sie gilt sowohl für die Bauindustrie als auch für das Bauhandwerk. Gegenwärtig wird die Prüfung zum Werkpolier in 12 Spezialqualifikationen angeboten. Neu sind insbesondere die Maßstäbe für die Durchführung der Fortbildung zu den drei Schwerpunkten berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation, Baubetrieb, Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement, weiterhin die Prüfungsformen und die stärker an die Baupraxis angelehnten Handlungsorientierungen. In Durchführungsregelungen der Tarifvertragsparteien werden für die Ausbildung und die entsprechenden Lehrgänge in den Ausbildungszentren Rahmenlehrpläne empfohlen.
Die abgeschlossene Qualifikation zum Werkpolier bildet die Grundlage für die nächste Stufe als Fortbildung zum Geprüften Polier. Die Ausbildung ist wiederum zu den gleichen Schwerpunkten verzahnt und somit fortführend transparent. Die neuen Regelungen machen die Tätigkeit des Werkpoliers attraktiver und verbessern die Aufstiegsmöglichkeit zum Geprüften Polier.
Für den Werkpolier bzw. Baumaschinen-Fachmeister sind zu erfüllende Aufgaben im BRTV-Baugewerbe zur Lohngruppe 6 als Tätigkeitsmerkmale angeführt:
Führung, Anleitung und Mitarbeit in einer Gruppe/Kolonne von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausführung und Wartung; Verteilung und Überwachung der Arbeiten; Anfertigung von Notizen für Aufmaß und Abrechnung für die übertragenen Arbeiten; Unterstützung des Poliers in dessen Aufgabenbereich; zeitweilige Vertretung des Poliers u. a.
Im Zusammenhang mit der neuen bundeseinheitlichen Fortbildung zum Werkpolier und fortführend zum Geprüften Polier werden detaillierte Aussagen zum Profil des Werkpoliers und der Werkpolierin“ als Anforderungen an die zu erfüllenden Aufgaben formuliert, und zwar im Anhang als Anlage 1 in der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. I, S. 1926)“, die nunmehr seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist. Das beschriebene Profil ist zugleich für die Zulassung in der Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Polier von Wichtigkeit.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Werkpolier"

Auszug im Originaltext aus VDI/GVSS 6202 Blatt 1 (2013-10)
Schadstoffsanierungen sollen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden (siehe Abschnitt 6.3.4).Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seiner Bauleitung die für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Ressourcen zur Verf...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Werkpolier"

Aktuelle, VOB-konforme und herstellerneutrale Ausschreibungstexte direkt für Ihre Ausschreibung oder Angebotserstellung.

Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Stundenlohnarbeiten durch Arbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialko...
Abrechnungseinheit: h

Verwandte Fachbegriffe

Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere