Baubetrieb/Bauunternehmen

Vorarbeiter im Bauhauptgewerbe

Ein Vorarbeiter ist eine Fachkraft, die auf der Baustelle arbeitet, einige Arbeitnehmer anführt und zwischen Arbeitnehmern und Bauleitung kommuniziert.

Was ist ein Vorarbeiter?

Vorarbeiter sind gewerbliche Arbeitnehmer in Unternehmen des BRTV-Baugewerbes. Sie führen oft kleine Gruppen von Arbeitnehmern an, arbeiten dabei selbst mit und übernehmen u. a. besonders schwierige Arbeiten.

Ausbildung zum Vorarbeiter

Vorarbeiter durchlaufen in der Regel die baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe (3. Ausbildungsjahr) und weisen eine mehrjährige Berufserfahrung nach. Arbeitnehmer, die mit vergleichbar schwierigen Arbeiten betraut werden, sind Bauvorarbeitern gleichgestellt.
Im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) werden Vorarbeiter (einschließlich Baumaschinen-Vorarbeiter) in der Lohngruppe 5 angeführt.
Für sie gilt folgende Regelqualifikation nach § 5 BRTV:
  • Vorarbeiterprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter,
  • Anstellung bzw. Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung oder
  • Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung.

Fortbildung mit Vorarbeiterprüfung

Die Fortbildung vom Facharbeiter bzw. Gesellen im Bauhandwerk zum Vorarbeiter ist bundeseinheitlich geregelt. Seit 1. Juli 2012 ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien in Kraft, nach der auch die Prüfungen für die Fortbildung zum Vorarbeiter bundeseinheitlich durchzuführen sind. Die Prüfungsordnung ersetzte die vorherigen länderspezifischen Prüfungsordnungen. Sie gilt sowohl für die Bauindustrie als auch für das Bauhandwerk.
Die Vorarbeiterprüfung wird in 16 Spezialqualifikationen angeboten. Als Schwerpunkte für die Durchführung der Fortbildung gelten die Maßstäbe der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation:
  • zum Baubetrieb,
  • zur Bautechnik,
  • zur Mitarbeiterführung und
  • zum Personalmanagement.
Die Prüfungsformen orientieren sich an den Handlungen in der Baupraxis. In Tarifverträgen wird empfohlen, für Ausbildung und Lehrgänge Rahmenlehrpläne in den Ausbildungszentren zu nutzen. Eine abgeschlossene Prüfung macht die Tätigkeit des Vorarbeiters noch attraktiver.
Die abgeschlossene Qualifikation zum Vorarbeiter bildet die Grundlage für die nächste Stufe als Fortbildung zum Werkpolier im Bauhauptgewerbe. Die Ausbildung vertieft die gleichen Schwerpunkte und bleibt somit fortführend transparent.

Einsatz und Entlohnung der Vorarbeiter

Ein Vorarbeiter gehört nicht zur Führungsebene, nimmt aber auf der Baustelle eine leitende Position ein.
Ein Vorarbeiter gehört nicht zur Führungsebene, nimmt aber auf der Baustelle eine leitende Position ein. Bild: © f:data GmbH
Vorarbeiter werden in Unternehmen des Bauhauptgewerbes zur Bauausführung auf wechselnden Baustellen oder in Fertigungseinrichtungen eingesetzt. Sie erhalten dafür Lohn als gewerbliche Arbeitnehmer.
Arbeitsrechtliche und tarifliche Grundlagen legen den Lohn der Vorarbeiter, einschließlich der Baumaschinen-Vorarbeiter, im Bauhauptgewerbe fest:
  • in tarifgebundenen Bauunternehmen die Lohngruppe 5 nach § 5 BRTV und
  • die seit 1. Mai 2024 geltenden Entgelttarifverträge (TV-Lohn vom 14. Juni 2024 mit der Laufzeit bis 31. März 2027) zur Regelung der Löhne für gewerbliche Arbeitnehmer, differenziert nach den Tarifgebieten Deutschland-West, Ost und Land Berlin.
Die TV-Löhne gelten ebenfalls in Betrieben des Bauhauptgewerbes für berufsbezogene Tätigkeiten:
  • von Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten,
  • des Bauten- und Holzschutzgewerbes und
  • des feuerungstechnischen Gewerbes.
Sofern das Bauunternehmen nicht tarifgebunden ist, wäre dann die Entlohnung individuell im Arbeitsvertrag zu vereinbaren.
In den TV-Lohn wird zur Lohngruppe 5 jeweils ein Gesamttarifstundenlohn (GTL) in € je lohnzahlungspflichtige Stunde ausgewiesen. Er setzt sich aus dem Tarifstundenlohn (TL) und Bauzuschlag (BZ) zusammen.
Der GTL beträgt für Vorarbeiter nach den TV-Lohn je Arbeitsstunde:
ab 01.05.24ab 01.04.25ab 01.04.26
D-West25,20 €26,26 €27,29 €
D-Ost24,71 €25,94 €27,29 €
Land Berlin24,98 €26,03 €27,29 €
Zum 1. April 2026 wird die Ost-West-Angleichung mit bundeseinheitlicher Entlohnung erreicht sein.
Vom GTL nach den TV-Lohn kann der Höhe nach in tarifgebundenen Bauunternehmen auch bis maximal 4 % abgewichen werden, so im:
Die abweichenden Löhne treten dann an die Stelle des Gesamttarifstundenlohns.
In weiteren Gewerben des Bauhandwerks wie im Dachdeckerhandwerk, Gerüstbaugewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk u. a. schließen die Tarifvertragsparteien eigenständige Entgelttarifverträge ab, in denen auch Aussagen zu analogen Tätigkeiten wie für Vorarbeiter im Bauhauptgewerbe getroffen werden.

Lohnkosten für Vorarbeiter

Die Lohnkosten für Vorarbeiter im Bauhauptgewerbe umfassen:
Im Rahmen der betrieblichen Lohnkosten für Vorarbeiter fallen noch weitere Kosten an, so als:

Lohnkosten für Vorarbeiter in der Kalkulation

Die Lohnkosten der Vorarbeiter werden bei der  Baukalkulation unmittelbar in die Berechnungen des Kalkulationslohns einbezogen. Hierzu können für eine betriebsindividuelle Berechnung auch die Kalkulationshilfen auf bauprofessor.de zu personenbezogenen und allgemeinen Stundensätzen herangezogen werden. Die berechneten Werte sind dann Bestandteil der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bei der Kalkulation.
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Zur Berücksichtigung der Lohnzusatzkosten für die Vorarbeiter mit einem Zuschlag im Kalkulationslohn können die Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) herangezogen werden. Diese Werte gelten lediglich als Anhaltspunkte. Sie sind betrieblich unterschiedlich hoch und sollten auch betriebsindividuell berechnet und bei der Angebotskalkulation angesetzt werden.
Eine betriebsindividuelle Berechnung ist mit den Kalkulationshilfen zu Lohnzusatzkosten, differenziert nach den Tarifgebieten Deutschland-West und Ost möglich. Sie treffen dann begründete Aussagen zur Berücksichtigung bei der Baukalkulation.

Vorarbeiter-Stundensätze für Stundenlohnarbeiten

Sind zum Bauauftrag Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB Teil B vorgesehen, kann für einen Vorarbeiter ein Stundenverrechnungssatz  für die Lohnarbeit angesetzt werden. Er repräsentiert praktisch einen Preis für die auszuführende Arbeitsstunde des Vorarbeiters.
Für den Stundensatz sind zum Kalkulationslohn des Vorarbeiters noch anteilige Gemeinkosten (BGK und AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W & G) zuzurechnen.
Ein Beitrag von Prof. Dr. Siegmar Kloß.
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