Vorschriften / Gesetze

Zahlungsbefehl (Europa)

Der "Europäische Zahlungsbefehl" ist Grundlage für ein europaweites Mahnverfahren, das seit 12.12.2008 mit Bezug auf die EG-Verordnung Nr. 1896/2006 geschaffen wurde. Der Zahlungsbefehl wird in allen europäischen Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) anerkannt.
Die Beantragung erfolgt auf europaweit einheitlichen Formularen. Befindet sich der Gerichtsstand in Deutschland, nimmt den Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls das Amtsgericht Berlin-Wedding entgegen. Der Zahlungsbefehl soll innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erlassen werden. Wird gegen den Zahlungsbefehl vom Antragsgegner nach Zustellung nicht innerhalb von 30 Tagen Einspruch eingelegt, ist er vollstreckbar. Für die Vollstreckung gilt dann das nationale Recht am Sitz des Schuldners.
Von Bedeutung ist dieser Zahlungsbefehl im Auslandsbau.
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