VOB B

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine Form zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche des Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Es kann und sollte ggf. zum Einsatz kommen, wenn die Fälligkeit der Vergütung überschritten ist und bisherige Versuche des Eintreibens der Forderung, beispielsweise durch außergerichtliche Mahnungen, erfolglos blieben.
Für Bauleistungen bei einem VOB-Vertrag wird ein Anspruch aus einer Abschlagszahlung binnen 21 Kalendertagen nach § 16 VOB/B-2012 nach Zugang der Aufstellung fällig, die Schlusszahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen bzw. bei erweiterter Zahlungsfrist von weiteren 30 Tagen bei einzelvertraglicher, ausdrücklicher Vereinbarung.
Als Vorschriften für das gerichtliche Mahnverfahren gelten die §§ 688 bis 703 der Zivilprozessordnung. Es ist einfach, kostengünstig und
  • zulässig, wenn der Gläubiger Anspruch auf Zahlung in € geltend macht und
  • nur zu empfehlen, wenn der Anspruch frei von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung ist, d. h. das Unternehmen aus Verpflichtungen aus dem Vertrag voll nachgekommen ist.
Das Verfahren ist standardisiert und kann „online“ durchgeführt werden.
Das Verfahren wird eingeleitet durch einen Antrag des Gläubigers auf Erlass des Mahnbescheids, der durch das Gericht zugestellt wird. Erhebt der Schuldner rechtzeitig Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid nicht erlassen werden. Das Verfahren kann dann streitig vor dem Prozess- oder Amtsgericht durchgeführt werden.
Für den gerichtlichen Mahnbescheid fallen Gerichtsgebühren an. Seit 1. August 2013 gelten höhere Gebühren, und zwar auf Grundlage des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG vom 23.7.2013“ (verkündet im BGBl. I 2013, Nr. 42, S. 2586). Danach beträgt die Mindestgebühr für den gerichtlichen Mahnbescheid 32 € bei einem Streitwert bis 1.000 € (vorher mindestens 23 € bei einem Streitwert bis 900 €).
In der Übersicht "Gerichtliches Mahnverfahren" unter "Beispiele" werden die Ablaufaktivitäten veranschaulicht.
Seit 12.12.2008 kann auch das europäische Mahnverfahren herangezogen werden, wichtig vor allem im Auslandsbau. Grundlage ist der „Europäische Zahlungsbefehl“. Dieses Mahnverfahren ähnelt dem innerdeutschen gerichtlichen Mahnverfahren.
Beispiel

Übersicht Gerichtliches Mahnverfahren

Übersicht Gerichtliche Mahnverfahren
Übersicht Gerichtliche Mahnverfahren
Bild: © f:data GmbH
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Europäisches Mahnverfahren
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, die seit dem 12. Dezember 2008 gilt, wurde ein europaweites Mahnverfahren geschaffen. Es ähnelt dem innerdeutschen gerichtlichen Mahnverfahren und ist von Wichtigkeit im Auslandsbau. Ziel des Verfahrens ist der ...
Lohnpfändung
Grundlage für die Lohnpfändung ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Wenn aus diesem ein Vollstreckungsbescheid ergeht, kann der Gläubiger beim Arbeitgeber des Schuldners einen Pfändungsbeschluss geltend machen.Arbeitseinkommen als Grundlage Pfändbar ...
Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
Hat der Auftragnehmer bei einem Bauvertrag zur Fälligkeit der abgerechneten Bauleistungen bzw. auch zum Ende einer gesetzten Nachfrist (z. B. bei Abschlagsrechnungen nach § 16 Abs. 5 VOB /B) keine Zahlung erhalten, sollten folgende Maßnahmen geprüft ...
Mahnbescheid
Hat ein Auftraggeber bzw. Besteller zur Fälligkeit der Vergütung noch keine Zahlung geleistet, können folgende Maßnahmen geprüft und vorgesehen werden: Außergerichtliche Mahnungen, wonach der Gläubiger versucht, ohne gerichtliches Verfahren seine Ans...
Streitigkeiten aus dem Bauvertrag nach VOB
Bei einem Bauvorhaben kann es zwischen den Baubeteiligten zu Meinungsverschiedenheiten bzw. Streitigkeiten kommen. Die Streitbeilegung kann außergerichtlich, gerichtlich oder durch ein Schiedsgerichtsverfahren geklärt werden. Hinsichtlich von Verfahr...
Hemmung einer Verjährung
Die Hemmung einer Verjährung von Ansprüchen bewirkt, dass der Zeitraum während der Hemmung nicht in die regelmäßige Verjährungsfrist eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist verlängert sich nach § 209 BGB also um die Dauer der Hemmung zu der im BGB ...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere