VOB B

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine Form zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche des Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Es kann und sollte ggf. zum Einsatz kommen, wenn die Fälligkeit der Vergütung überschritten ist und bisherige Versuche des Eintreibens der Forderung, beispielsweise durch außergerichtliche Mahnungen, erfolglos blieben.
Für Bauleistungen bei einem VOB-Vertrag wird ein Anspruch aus einer Abschlagszahlung binnen 21 Kalendertagen nach § 16 VOB/B-2012 nach Zugang der Aufstellung fällig, die Schlusszahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen bzw. bei erweiterter Zahlungsfrist von weiteren 30 Tagen bei einzelvertraglicher, ausdrücklicher Vereinbarung.
Als Vorschriften für das gerichtliche Mahnverfahren gelten die §§ 688 bis 703 der Zivilprozessordnung. Es ist einfach, kostengünstig und
  • zulässig, wenn der Gläubiger Anspruch auf Zahlung in € geltend macht und
  • nur zu empfehlen, wenn der Anspruch frei von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung ist, d. h. das Unternehmen aus Verpflichtungen aus dem Vertrag voll nachgekommen ist.
Das Verfahren ist standardisiert und kann „online“ durchgeführt werden.
Das Verfahren wird eingeleitet durch einen Antrag des Gläubigers auf Erlass des Mahnbescheids, der durch das Gericht zugestellt wird. Erhebt der Schuldner rechtzeitig Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid nicht erlassen werden. Das Verfahren kann dann streitig vor dem Prozess- oder Amtsgericht durchgeführt werden.
Für den gerichtlichen Mahnbescheid fallen Gerichtsgebühren an. Seit 1. August 2013 gelten höhere Gebühren, und zwar auf Grundlage des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG vom 23.7.2013“ (verkündet im BGBl. I 2013, Nr. 42, S. 2586). Danach beträgt die Mindestgebühr für den gerichtlichen Mahnbescheid 32 € bei einem Streitwert bis 1.000 € (vorher mindestens 23 € bei einem Streitwert bis 900 €).
Seit 12.12.2008 kann auch das europäische Mahnverfahren herangezogen werden, wichtig vor allem im Auslandsbau. Grundlage ist der „Europäische Zahlungsbefehl“. Dieses Mahnverfahren ähnelt dem innerdeutschen gerichtlichen Mahnverfahren.

Übersicht: Gerichtliches Mahnverfahren

Übersicht Gerichtliche Mahnverfahren
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