Vorschriften / Gesetze

ZTV-ING (Aktualisierungen)

Die ZTV-ING beinhalten die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)". Sie wurden mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ASB) Nr. 25/2013 vom 10. Dezember 2013 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fortgeschrieben und eingeführt.
Nachfolgende Abschnitte in der ZTV-ING wurden aktualisiert:
  • 1-2 Allgemeines - Technische Bearbeitung
  • 2-4 Grundbau - Stützkonstruktionen
  • 3-1 Massivbau - Beton
  • 3-4 Massivbau - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
  • 3-5 Massivbau - Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen
  • 4-3 Stahlbau, Stahlverbundbau - Korrosionsschutz von Stahlbauten
  • 8-4 Bauwerksausstattung - Rückhaltesysteme
  • 8-5 Bauwerksausstattung - Entwässerungen
  • 10-1 Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke
Eine weitere Aktualisierung aufgrund von normativen Entwicklungen und Hinweisen erfolgte mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 06/2015 vom 10. März 2015 zu folgenden Abschnitten:
  • 2-1 Grundbau - Baugruben
  • 2-2 Grundbau - Gründungen
  • 2-3 Grundbau - Wasserhaltung
  • 2-4 Grundbau - Stützkonstruktionen
  • 3-1 Massivbau - Beton
  • 3-2 Massivbau - Bauausführung
  • 5-1 Tunnelbau - Geschlossene Bauweise
  • 5-2 Tunnelbau - Offene Bauweise
  • 6-1 Bauverfahren - Traggerüste
  • 8-3 Bauwerksausstattung - Lager und Gelenke
  • 9-4 Bauwerke - Wellstahlbauwerke
  • 10-1 Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke
In der aktuellen "Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Februar 2017" sind die jeweils zuletzt überarbeiteten ZTV-ING mit Fettdruck hervorgehoben. Die Übersicht wurde bekannt gemacht mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/ 2017 vom 9. Mai 2017. Es verweist neben der Übersicht weiterhin auf:
  • eine Liste zu Hinweisen (Stand: 30. Dezember 2014) und
  • wesentliche Änderungen (Ausgabe Februar 2017) zu den ZTV-ING.
Sofern Verträge bereits laufen, bleibt die jeweils dem Vertrag zugrundeliegende Fassung der ZTV- ING maßgebend.
Bereitgestellt werden die ZTV-ING ausschließlich digital über das Internet unter der Homepage der BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen. Sie können kostenlos unter www.bast.deheruntergeladen werden.
Bauprofessor-Redaktion
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