ATV ist die Abkürzung für die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ in der Vergabe- und Vertragsordnung – VOB Teil C. Ab Oktober 2023 gilt eine neue Fassung.
Was sind die ATV?
Die ATV umfassen zum Stand September 2023 insgesamt 68 DIN-Vorschriften, beginnend mit der ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art und ab der gewerkbezogenen ATV DIN 18300 – Erdarbeiten bis hin zur ATV DIN 18459 – Abbruch- und Rückbauarbeiten. Sie haben für die Bauvertragspartner praktische Bedeutung.
Die ATV sollen helfen, die Ausschreibung von Bauleistungen im Hoch-, Tief-, Verkehrs- und Ausbau zu vereinfachen. Sie enthalten Regelungen, wie die einzelnen Bauleistungen der Gewerke auszuführen und abzurechnen sind. Die Bezeichnung zugleich als „DIN“ entspricht jedoch nicht dem rechtlichen Charakter von DIN-Normen und nicht unmittelbar dem Stand von anerkannten Regeln der Technik. Sie können zur Rechtmäßigkeit mit geltendem Recht inhaltlich überprüft werden.
Welche ATV DIN sind Bestandteil der VOB/C?
Dem Grunde nach bleiben die ATV längere Zeit unverändert. Da aber die VOB/C ein grundlegendes Standard- und Regelwerk für die Baubranche ist, muss und wird sie immer wieder an die Entwicklung des Baugeschehens angepasst und auf den neuesten Stand der praktischen Bauerfahrung gebracht. So erfolgten im letzten Jahrzehnt umfangreiche Änderungen und redaktionelle Überarbeitungen, insbesondere auch mit Bezug auf nationale und internationale Normen wie z. B. Eurocodes. Im Ergänzungsband 2023 zur VOB/C erfolgte die Aufnahme von drei neuen ATV DIN (18327, 18328 und 18448). Weiterhin wurden 17 ATV DIN zum Stand: September 2023 (09-2023) fachtechnisch und 1 ATV DIN redaktionell überarbeitet. Soweit keine Aktualisierung erfolgte, behalten die ATV DIN zum bisherigen Stand (nachfolgend vermerkt zum Stand: September 09-2019 oder September 09-2016) ihre Gültigkeit. Folgende ATV DIN sind Bestandteil in der VOB/C:
ATV DIN 18299 | "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" | (09-2023) |
ATV DIN 18300 | "Erdarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18301 | "Bohrarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18302 | "Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen" | (09-2023) |
ATV DIN 18303 | "Verbauarbeiten" | (09-2016) |
ATV DIN 18304 | "Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18305 | "Wasserhaltungsarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18306 | "Entwässerungskanalarbeiten" | (09-2016) |
ATV DIN 18307 | "Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden" | (09-2016) |
ATV DIN 18308 | "Drän- und Versickerarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18309 | "Einpressarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18311 | "Nassbaggerarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18312 | "Untertagebauarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18313 | "Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18314 | "Spritzbetonarbeiten" | (09-2016) |
ATV DIN 18315 | "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel" | (09-2019) |
ATV DIN 18316 | "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln" | (09-2019) |
ATV DIN 18317 | "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt" | (09-2019) |
ATV DIN 18318 | "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen" | (09-2019) |
ATV DIN 18319 | "Rohrvortriebsarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18320 | "Landschaftsbauarbeiten" (R) | (09-2019) |
ATV DIN 18321 | "Düsenstrahlarbeiten" (R) | (09-2019) |
ATV DIN 18322 | "Kabelleitungstiefbauarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18323 | "Kampfmittelräumarbeiten" | (09-2016) |
ATV DIN 18324 | "Horizontalspühlbohrarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18325 | "Gleisbauarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18326 | "Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen" | (09-2019) |
ATV DIN 18327 | „Brunnenbauarbeiten und Erdwärmesonden (neu)“ | (09-2023) |
ATV DIN 18328 | „Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen (neu)“ | (09-2023) |
ATV DIN 18329 | "Verkehrssicherungsarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18330 | "Mauerarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18331 | "Betonarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18332 | "Naturwerksteinarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18333 | "Betonwerksteinarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18334 | "Zimmer- und Holzbauarbeiten" | (09-2016) |
ATV DIN 18335 | "Stahlbauarbeiten" | (09-2016) |
ATV DIN 18336 | "Abdichtungsarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18338 | "Dachdeckungsarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18339 | "Klempnerarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18340 | "Trockenbauarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18345 | "Wärmedämm-Verbundsysteme" | (09-2019) |
ATV DIN 18349 | "Betonerhaltungsarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18350 | "Putz- und Stuckarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18351 | "Vorgehängte hinterlüftete Fassaden" | (09-2019) |
ATV DIN 18352 | "Fliesen- und Plattenarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18353 | "Estricharbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18354 | "Gussasphaltarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18355 | "Tischlerarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18356 | "Parkett- und Holzpflasterarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18357 | "Beschlagarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18358 | "Rollladenarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18360 | "Metallbauarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18361 | "Verglasungsarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18363 | "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen" | (09-2019) |
ATV DIN 18364 | "Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten" | (09-2019) |
ATV DIN 18365 | "Bodenbelagarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18366 | "Tapezierarbeiten" | (09-2019) |
ATV DIN 18379 | "Raumlufttechnische Anlagen" | (09-2019) |
ATV DIN 18380 | "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen" | (09-2019) |
ATV DIN 18381 | "Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" | (09-2019) |
ATV DIN 18382 | "Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen" | (09-2019) |
ATV DIN 18384 | "Blitzschutzanlagen" | (09-2019) |
ATV DIN 18385 | "Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige sowie Förderanlagen" | (09-2016) |
ATV DIN 18386 | "Gebäudeautomation" | (09-2019) |
ATV DIN 18421 | "Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen" | (09-2016) |
ATV DIN 18448 | „Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen (neu)“ | (09-2023) |
ATV DIN 18451 | "Gerüstarbeiten" | (09-2013) |
ATV DIN 18459 | "Abbruch- und Rückbauarbeiten" | (09-2023) |
Die einzelnen ATV DIN einschließlich deren Aktualisierungen, Neufassungen sowie Änderungen im Vergleich zu vorherigen Aussagen werden im Baunormenlexikon detailliert dargestellt. Die ATV umfassen zum Stand September 2023 insgesamt 68 DIN-Vorschriften.
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Geltungsbereich der ATV
Die Regelungen der ATV DIN 18299 gelten für alle Bauarbeiten. Das betrifft auch Fälle, wenn für Bauarbeiten keine gewerkbezogenen ATV DIN in der VOB/C bestehen. Werden in den gewerkbezogenen ATV DIN 18300 bis 18459 abweichende Regelungen gegenüber der ATV DIN 18299 angeführt, dann haben sie Vorrang.
Gliederung der ATV
Jede DIN innerhalb der ATV in der VOB/C hat die gleiche Gliederung: 0. | Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung |
1. | Geltungsbereich |
2. | Stoffe, Bauteile |
3. | Ausführung |
4. | Nebenleistungen, besondere Leistungen |
5. | Abrechnung |
Zu jedem Gliederungspunkt enthalten die gewerkbezogenen ATV DIN spezifische Regelungen als Ergänzung zu den allgemeinen Aussagen in der ATV DIN 18299.
Hinweise für die Leistungsbeschreibung
Angeführte Hinweise sind für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung nach den Anforderungen in der VOB Teil A, speziell zu nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich nach § 7 Abs. 1, Nr. 7 und analog der §§ 7 EU und 7 VS zu EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte sowie zu verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen. Danach ist die Bauleistung vor allem eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Zugleich sind die Aussagen in den ATV auch von Bedeutung für eine einwandfreie Baupreisermittlung sowohl für ein Angebot als auch für eventuelle Nachträge. Die Hinweise sind nicht Bestandteil des Bauvertrags. Im Einzelnen werden Hinweise angeführt zu:
0.1 | Angaben zur Baustelle Allgemein z. B. zur Lage, Bodenverhältnisse, Flächen, bekannte Hindernisse u.a. mit näheren Erläuterungen unter dem Link: Angaben zur Baustelle |
0.2 | Angaben zur Ausführung Allgemein z. B. vorgesehene Arbeitsabschnitte, besondere Anforderungen zur Baustelleneinrichtung, Arbeitsunterbrechungen, besondere Erschwernisse, Vorgaben aus der Baustellenverordnung, zu entsorgende Abfälle, Leistungen für andere Unternehmer u. a. |
0.3 | Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Allgemein z. B. wenn die Leistung zur Lieferung von Stoffen nicht zur Leistung gehören soll u. a. speziell zu Mauerarbeiten: Schließen von Stoßfugen mit Mörtel u. a. |
0.4 | Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Speziell zu Mauerarbeiten: Aufbau und Vorhalten von Arbeitsgerüsten |
0.5 | Abrechnungseinheiten Allgemein für die Teilleistungen im Leistungsverzeichnis (LV) speziell zu Mauerarbeiten: m², m³, m, Stück, Masse in kg und t |
ATV für Stoffe und Bauteile
Allgemein umfassen die Leistungen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. Sie müssen für den Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. Sofern Stoffe und Bauteile vom Bauherrn als Auftraggeber beigestellt werden und einzubauen sind, müssen diese ungebraucht sein.
In den gewerkbezogenen ATV DIN werden festgelegte Güteanforderungen bestimmt. Weiterhin erfolgt die Aufführung von weiteren einschlägigen DIN- und EU-Vorschriften und deren Aktualisierung auf den Stand: April 2023 im Ergänzungsband der VOB/C. Beispielsweise erfolgte dies für Mauerarbeiten zu natürlichen und künstlichen Steinen, Bauplatten, Dämm- und Füllstoffen, Mörtel und Stahl. Die in den ATV aufgeführten DIN- und EU-Normen sind größtenteils im Baunormenlexikon aufrufbar. Angaben zur Ausführung
In diesem Abschnitt wird angegeben, welche Vorgehensweisen und Anordnungen zuständiger Stellen bei der Bauausführung zu beachten und einzuhalten sind, beispielsweise zur Freihaltung von Verkehrsflächen, Zugang zu Entsorgungseinrichtungen, zu Gefahren bei Vorfinden von Schadstoffen u. a.
Speziell bei Mauerarbeiten wird beispielsweise angeführt, welche:
- Umstände für Bedenken des Auftragnehmers in Betracht kommen können, z. B. fehlende Bezugspunkte, ungenügender Arbeitsraum
- Abweichungen der vorgeschriebenen Maße in Toleranzgrenzen nach DIN 18202 zulässig sind
- Vorschriften zu beachten sind für Natursteinmauerwerk, Sichtmauerwerk u. a.
Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Allgemein gehören Nebenleistungen ohne Erwähnung im Bauvertrag zur vertraglichen Leistung, demgegenüber Besondere Leistungen nur bei ausdrücklicher Aufführung in der Leistungsbeschreibung. Hierzu sei verwiesen auf nähere Erläuterungen unter: Gegenüber den Aussagen in der ATV DIN 18299 sind von besonderer Aussage die Auflistungen in den gewerkbezogenen ATV, besonders im Hinblick eines Anspruchs auf Vergütung bei Besonderen Leistungen. Die Aussagen sind aber in den einzelnen ATV sehr unterschiedlich ausgeprägt und nicht primär vergleichbar. Wichtig sind Regelungen zum Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhalten von Arbeits- und Schutzgerüsten für die eigene Gewerkleistung. Sie gelten unabhängig von der eigenständigen ATV DIN 18451 – Gerüstarbeiten und sind spezifisch erläutert unter Gerüste in den ATV. Regelungen zur Abrechnung
Unter Abschnitt 5 – Abrechnung der ATV werden die Regelungen zum Aufmaß als Mengenermittlung der ausgeführten Bauleistungen angeführt. Neu aufgenommen wurde in der ATV DIN 18299 (Stand September 2023) die allgemeine Regelung, dass für das Aufmaß und die Abrechnung neben Zeichnungen auch „Modelle“ dienen können. Sofern Leistungen modellbasiert abgerechnet werden, gelten die Hinweise entsprechend. Festzulegen bliebe, wenn von den Abrechnungsvorschriften der gewerkbezogenen ATV DIN abgewichen wird. In der ATV DIN 18299 wurde auch eine generelle Öffnungsklausel zur Anwendung digitaler Abrechnungsmethoden eingeführt. Verwiesen sei auf ausführlichere Aussagen unter Aufmaßregeln nach VOB/C. Hervorzuheben sind dabei die speziellen Regeln zu Abzügen und Übermessungen, Unterbrechungen, Öffnungen u. a. Begriffsbestimmungen in der ATV DIN 18299
Im Anhang zur ATV DIN 18299 werden noch spezielle „Begriffsbestimmungen“ aufgeführt. Sie sind speziell bei der Abrechnung der Bauleistungen nach Aufmaß zu beachten. Im Einzelnen betrifft es Aussagen zu: - Aussparungen
- Unterbrechungen
- Anarbeiten
- Anpassen
- Anschließen
- Kleinstes umschriebenes Rechteck