VOB C / ATV

ZTV-Ingenieurbauten

Von den Auftraggebern, die laufend Bauleistungen ausschreiben und vergeben, können Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) herangezogen werden, die nicht in den Teilen A und B in der VOB enthalten sind. Sie werden meistens dann in die Vergabeunterlagen mit einbezogen, wenn ein und derselbe Auftraggeber bei gewöhnlich gleichartigen Baumaßnahmen zusätzliche und sehr spezielle Regelungen vereinbaren möchte, und zwar ergänzend zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB, Teil C.
Als spezielle ZTV gelten die "ZTV und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)". Sie werden laufend fortgeschrieben und zu einzelnen Abschnitten aufgrund von normativen Entwicklungen und ergänzenden Hinweisen aktualisiert. Die Fortschreibung ist mit Bezug auf die Umstellung auf die europäischen Regelungen der Eurocodes notwendig. Zuletzt erfolgte eine Aktualisierung sowie eine:
  • Übersicht zu allen gültigen Abschnitten (AusgabeJanuar 2018) der ZTV-Ingenieurbauten,
  • Liste zu Hinweisen (Stand: 15. Januar 2018) und
  • wesentliche Änderungen in den ZTV (Ausgabe Ausgabe Januar 2018)
mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 03/2018 vom 30. Januar 2018.
Die Aktualisierung betrifft die Abschnitte 5-1 bis 5-4 zum Tunnelbau (geschlossene und offene Bauweise, maschinelle Schildvortriebsverfahren, Abdichtung).
Die Hinweise zu den betreffenden Abschnitten der ZTV-ING sind bei der Projektbearbeitung und Ausschreibung zu beachten. Bei vertragsrechtlicher Bedeutung sind die entsprechenden Textpassagen in die Vergabeunterlagen aufzunehmen bzw. zu vereinbaren. Sofern Verträge bereits laufen, bleibt die jeweils dem Vertrag zugrundeliegende Fassung der ZTV-ING maßgebend.
Bereitgestellt werden die ZTV-ING ausschließlich digital über das Internet unter der Homepage der BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen. Sie können kostenlos unter www.bast.deheruntergeladen werden. Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeiteten Abschnitte der ZTV-ING und zugehöriger TL/TP-ING ausgenommen, die beim FGVS-Verlag bezogen werden können.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "ZTV-Ingenieurbauten"

Auszug im Originaltext aus DIN 1054 (2021-04)
Zu „9.5.1 Allgemeines“ A (2a) Berechnungen mit einem totalen Erddruck, der Erddruck und Wasserdruck einschließt, sollten vermieden werden. Abweichend von (2) sind die Wirkungen von Erddruck und Wasserdruck in der Regel getrennt zu untersuchen.A (2b) ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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