Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Bauherrengemeinschaft

Die Bauherrengemeinschaft basiert darauf, dass ein von den Bauherren beauftragter Geschäftsbesorger, der zugleich Treuhänder der Bauherren ist, beauftragt wird, Immobiliengeschäfte (zumeist Grundstückserwerb und Errichtung von Wohngebäuden) zu tätigen und die Treugeber (Bauherren) im Verhältnis zu den Vertragspartnern der Bauherrengemeinschaft nur quotal in Höhe ihrer Beteiligung und nur bis zu dem vorgesehenen hypothekarisch gesicherten Betrag zu verpflichten.
In der Regel schließen sich Privatpersonen zusammen, um gemeinsam ein Bauprojekt – Neubau oder Modernisierung bzw. Rekonstruktion eines Altbaus – zu verwirklichen. Das ist ihr gemeinsames Interesse. Gesprochen wird dann synonym oft auch von einer Baugemeinschaft, obgleich letztere meistens nur als Gemeinschaft für das Errichten des Gebäudes bzw. für die Bauausführung anzusehen ist.
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