HOAI

Baugemeinschaft

Bei einer Baugemeinschaft schließen sich in der Regel private Bauinteressenten zusammen. Ihr Interesse ist die Errichtung eines Neubaus oder die Sanierung/Rekonstruktion eines Altbaus, um darin später zu wohnen. Dafür wird zunächst eine lose Interessengemeinschaft gebildet, um die einzelnen Interessen und damit verbundenen Erwartungen zu sammeln und daraus eine gemeinsame Konzeption zu entwickeln. Die Baugemeinschaft selbst organisiert sich in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Anschließend kaufen die Bauinteressenten als Gemeinschaft ein Grundstück, um darauf zu bauen oder einen vorhandenen Altbau, um diesen wieder wohnbar zu gestalten. Das Grundstück wird oft auch von der Kommune gestellt. Zu den einzelnen Anteilen schließen die Interessenten dann beim Notar einen Teilungsvertrag ab.
Nunmehr ist ein Architekt und ggf. Fachplaner mit der Bauplanung zu beauftragen und zwar mit Bezug auf die einzelnen Leistungsphasen nach der HOAI. Im Rahmen der Planung ist der Bauantrag zu stellen und dafür die Antragsunterlagen einzureichen. Für die Planung kann auch eine Planungsgemeinschaft vorgesehen werden.
Die Bauausführung kann durch die Gemeinschaft selbst gewissermaßen als Eigenleistung oder durch Vergabe von Bauaufträgen an Bauunternehmen und Bauhandwerker erfolgen. Ein gemeinschaftliches Bauen hat den Vorteil, die Baukosten aktuell im Blick zu haben und maximal zu minimieren.
Nach Fertigstellung des Neubaus bzw. sanierten Altbaus und Einzug der Interessenten wandelt sich die Baugemeinschaft meistens in eine Eigentümergemeinschaft um.
Die Baugemeinschaft kann auch als "betreute" Gemeinschaft organisiert werden. Dann wird von einer Bauherrengemeinschaft gesprochen. In diesem Fall werden alle erforderlichen Aktivitäten wie Grundstückskauf, Bauplanung sowie Aufsicht zur Bauausführung bis zur Fertigstellung an einem Betreuer übergeben bzw. dieser mit diesen Aufgaben betraut. Er sollte umfangreiches Fachwissen nachweisen können und dadurch beitragen, die Planungs- und Ausführungskosten gering zu halten. Für seine Leistungen erhält der Baubetreuer ein Entgelt.
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