Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Baulärm

Beim Bauen entsteht Lärm. Der Bauherr als Auftraggeber (AG) trägt Verantwortung für den Lärm, der ggf. von seiner Baustelle ausgeht. Er gilt als "Zustandsstörer" und hat die Folgen unvermeidbaren Baulärms zu tragen. Vom "Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau" wurde in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) ein "Merkblatt Baulärm (Bearbeitungsstand August 2016)" als "Leitfaden für Bauherren/Auftraggeber, Planer und Bauunternehmen" erarbeitet und unter www.baulaermportal.debereitgestellt.
Allen am Bau Beteiligten fällt die Aufgabe zu, Lärm infolge der Bauausführung weitgehend zu vermeiden, Maßnahmen zur Lärmminderung vorzusehen und dafür Möglichkeiten zu nutzen sowie vorgeschriebene Immissionswerte nicht zu überschreiten. Im Einzelnen werden im Leitfaden jeweils die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Baubeteiligten beschrieben. Bereits in der Planungsphase müssen Aussagen von möglichen Baulärmauswirkungen ermittelt werden und mit der Leistungsbeschreibung Immissionsschutzvorgaben vorgegeben werden. Vom Bauplaner wäre darauf hinzuweisen, wenn die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden können. Vom bauausführenden Unternehmer sind die ausgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen und in seiner Kalkulation zum Angebot zu berücksichtigen. Ihm fällt zugleich die Pflicht zu, gegenüber seinen Nachunternehmern ebenfalls vorgesehene Lärmschutzmaßnahmen durchgängig in der Vertragsgestaltung und bei der Bauausführung umzusetzen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baulärm"

Auszug im Originaltext aus DIN 18007 (2022-09)
B.1 Abgrenzung/Geltungsbereich Lärmemissionen von Abbruchverfahren müssen insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umgebung betrachtet werden. Die Tabelle B.1 –Teil Lärm– umfasst dabei Gefährdungen in Form der Auswirkungen auf bauliche An...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Baulärm"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Schallschutzwand für Baumaschinen, Maße L/B/H in mm '....................................................' Verwendungszweck '....................................................' einschl. schalltechnischer Nachweise, umsetzbar, Schalldämm-Maß mind. ...
Abrechnungseinheit: St
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