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Index B
Baukalkulation / Angebot / Nachträge
Baulärm
Beim Bauen entsteht Lärm. Der Bauherr als
Auftraggeber (AG)
trägt Verantwortung für den Lärm, der ggf. von seiner
Baustelle
ausgeht. Er gilt als "Zustandsstörer" und hat die Folgen unvermeidbaren Baulärms zu tragen. Vom "Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau" wurde in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) ein "Merkblatt Baulärm (Bearbeitungsstand August 2016)" als "Leitfaden für Bauherren/Auftraggeber, Planer und Bauunternehmen" erarbeitet und unter
www.baulaermportal.de
bereitgestellt.
Allen am Bau Beteiligten fällt die Aufgabe zu, Lärm infolge der Bauausführung weitgehend zu vermeiden, Maßnahmen zur Lärmminderung vorzusehen und dafür Möglichkeiten zu nutzen sowie vorgeschriebene Immissionswerte nicht zu überschreiten. Im Einzelnen werden im Leitfaden jeweils die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Baubeteiligten beschrieben. Bereits in der Planungsphase müssen Aussagen von möglichen Baulärmauswirkungen ermittelt werden und mit der
Leistungsbeschreibung
Immissionsschutzvorgaben vorgegeben werden. Vom Bauplaner wäre darauf hinzuweisen, wenn die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden können. Vom bauausführenden Unternehmer sind die ausgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen und in seiner Kalkulation zum
Angebot
zu berücksichtigen. Ihm fällt zugleich die Pflicht zu, gegenüber seinen
Nachunternehmern
ebenfalls vorgesehene Lärmschutzmaßnahmen durchgängig in der Vertragsgestaltung und bei der Bauausführung umzusetzen.
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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11.06.2019
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