Kündigung Bauvertrag durch den Auftraggeber Der Auftraggeber (AG) kann bis zur Vollendung des Werks bzw. der vereinbarten Bauleistung jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Bauvertrag kündigen. Dieses Recht steht: einerseits dem Besteller oder Verbraucher als Auftraggeber als Kündigung zu ...
Nachtragsmanagement beim Auftraggeber Das Nachtragsmanagement beim Auftraggeber (AG) wird zunächst bestimmt durch Aufgaben, die sich: einerseits für den öffentlichen Auftraggeber aus einem VOB-Vertrag sowie , zum anderen für den Besteller und Verbraucher bei einem Vertrag auf Gru...
Bauverträge mit Deutsche Bahn AG Dem DB-Musterbauvertrag als standardisiertem Bauvertrag liegen die Regelungen der VOB Teil B (in der Fassung 2016) zugrunde. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 bekannt gemacht, dass ab 1. Januar 2018 bei Neuvergaben ...
Freie Auftraggeberkündigung des Bauvertrags Der Auftraggeber (AG)- sowohl der Öffentliche Auftraggeber als auch der Besteller oder Verbraucher - kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit und ohne Angabe von einzelnen Gründen den Bauvertrag kündigen. Grundlage liefern die Vorschriften bei ...
Abnahme nach Auftraggeberkündigung des Bauvertrags Der Auftraggeber (AG) kann einen Bauvertrag bis zur Vollendung der vereinbarten Bauleistung bzw. des Werks jederzeit kündigen. Das gilt sowohl bei einem VOB-Vertrag nach § 8 in VOB/B, insbesondere für öffentliche Auftraggeber, , als auch für ...
Entschädigung bei Annahmeverzug Unterlässt der Auftraggeber (AG) die Abnahme der Bauleistung oder seine Mitwirkungspflichten, gerät er in Annahmeverzug. In einem solchen Fall kann das Bauunternehmen als Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen. Für ...
Da tut sich ja doch `was in Deutschland! 04.10.2014 Wenn man sich auf den einschlägigen deutschsprachigen Webseiten in Sachen BIM so umschaut, so kann man nur den Eindruck bekommen: ´Still ruht der See´ … oder doch nicht?Am 11. September 2014 hat das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. einen BIM-...