Baufinanzierung

Bauspardarlehen

Ein Bauspardarlehen ist ein zweck- und objektgebundener langfristiger Kredit im Bereich der Privatfinanzierung, der in der Regel von Bausparkassen gewährt wird und gewöhnlich durch Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechts im Grundbuch gesichert wird. Voraussetzung ist jedoch ein Bausparvertrag, der ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 12 bis 18 Jahren darstellt.
Das Darlehen errechnet sich aus dem Unterschied zwischen Bausparguthaben und der Bausparsumme abzüglich einer Darlehensgebühr. Der Bausparer geht mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag ein, durch den der Bausparer nach Leistung von Einlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirkt.
Das Bauspardarlehen ist ein durchaus geeignete und wirtschaftliche Methode zum Ansparen von Eigenkapital für die Baufinanzierung im privaten Wohnungsbau. Dabei bestehen verschiedene Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Tarifen, z. B. auch durch Wahl eines differenzierten Guthabenzins in der Ansparphase.
Das Bauspardarlehen hat den Charakter einer Tilgungshypothek bzw. eines Annuitätendarlehens, wonach gleichbleibend hohe Belastungen in der Summe aus Zinsen und Tilgung die Folge sind.
Schwierig zu beherrschen ist meistens die sogenannte Wartezeit bzw. Reife der Zuteilung eines Darlehens, und zwar als zeitliche Differenz zwischen erfolgter Ansparung und Bereitstellung des Darlehens. Problematisch kann dies sein, wenn schnell akuter Finanzbedarf besteht.
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