Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Tilgung

Unter Tilgung wird die Rückzahlung von – meistens langfristigen – Schulden, in der Regel in Form von Teilbeträgen als Tilgungsraten für Kredite, Darlehen u. a. bezeichnet. Grundlage bildet oft ein vorher aufgestellter Tilgungsplan, in dem die Höhe der Tilgungsraten und deren Fälligkeit festgelegt werden.
Als Modalitäten für die Tilgung kommen in Frage:
  • Tilgung mit Annuitäten, und zwar
    • entweder mit jährlich gleichen Annuitäten oder
    • mit tilgungsfreien Jahren am Anfang der Kreditlaufzeit und anschließend jährlich gleichen Annuitäten (bei KfW-Krediten teils bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren):
      Das Bauunternehmen zahlt als Schuldner gleich große Jahresraten als Summe aus Zinsen und Tilgungsbetrag. Da die Zinsen mit dem Tilgungsbetrag immer geringer werden, wird bei gleichbleibenden Raten der Tilgungsanteil kontinuierlich höher.
  • Tilgung durch Abzahlung:
    Der Kredit wird mit immer gleichbleibenden Tilgungsbeträgen zurückgezahlt. Damit nehmen hier die Zinsen mit jeder Tilgung ab. Folglich wird die Summe aus Tilgung und Zinsen jedes Jahr geringer.
  • Tilgung zur Fälligkeit:
    Die Kreditsumme ist insgesamt am Fälligkeitstag zu tilgen. Während der Kreditlaufzeit fallen regelmäßig nur die Zinsen an.
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