Buchhaltung / Rechnungswesen

Betriebliche Aufwendungen nach BKR

Im Baukontenrahmen (BKR) der Ausgabe 2016 werden die betrieblichen Aufwendungen eines Unternehmens in den Kontengruppen 60 bis 68 der Kontenklasse 6 - ausgewiesen, demgegenüber getrennt die sonstigen Aufwendungen nach BKR in der Kontenklasse 7. Die betrieblichen Aufwendungen umfassen den wesentlichsten Teil der gesamten Aufwendungen und fallen unmittelbar für den Bauprozess an.
Mit Bezug auf den BKR-2016 werden die betrieblichen Aufwendungen in folgenden Kontengruppen der Kontenklasse 6 ausgewiesen, die zugleich die einzelnen Kostenarten in der Betriebsabrechnung und Baukalkulation repräsentieren:
60, 61:Lohn- und Gehaltskosten, Fremdarbeitskosten
62:Kosten der Bau- und Fertigungsstoffe
63:Kosten der Fertigerzeugnisse
64:Bauhilfsstoffe, Fuhrpark/Geräte, Ausstattung
65:Kosten der Projektentwicklung
66:Kosten der Nachunternehmerleistungen
67:Kosten der Immobilienbewirtschaftung
68:Sonstige Kosten wie Büro- und Verwaltungskosten, Versicherungs-
und Finanzierungskosten, Abgaben und Gebühren, Verrechnung
der Kosten zu Arbeitsgemeinschaften (Bau-ARGEn) u. a.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere