Buchhaltung / Rechnungswesen

Abschlussprinzip im Baukontenrahmen

Der Aufbau eines Kontenrahmens als Organisationsmittel für das betriebliche Rechnungswesen kann entweder dem Abschlussprinzip folgen oder die Prozessgliederung im Kontenrahmen zugrunde gelegt werden. Danach unterschiedlich sind die einzelnen Kontenklassen gegliedert und bezeichnet. Nach der Neugestaltung des Bilanzrechts hat sich die Bauwirtschaft zunächst den Baukontenrahmen (BKR 87) geschaffen. Den Anforderungen im letzten Jahrzehnt nachkommend, erfolgte die Aktualisierung mit der neuen Fassung als "Baukontenrahmen- BKR 2016", herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V.
Der BKR 2016 folgt - wie auch die vorherige Fassung 1987 - dem Abschlussprinzip, d. h. der Gliederung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieses Prinzip liegt auch dem Industriekontenrahmen (IKR) und DATEV-Spezialkontenrahmen 04 - zugrunde. Danach leiten sich die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach Handelsgesetzbuch (HGB) unmittelbar aus den Salden der Konten ab. Dabei werden die Finanzbuchhaltung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung getrennt nach dem Zweikreissystem geführt,
  • einerseits die Finanzbuchhaltung im Rechnungskreis I in den Kontenklassen 0 bis 7
    • 0 = Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
    • 1 = Finanzanlagen und Geldkonten
    • 2 = Vorräte, Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten
    • 3 = Eigenkapital
    • 4 = Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten
    • 5 = Erträge
    • 6 = Betriebliche Aufwendungen
    • 7 = Sonstige Aufwendungen
    • 8 = Eröffnung und Abschluss
  • zum anderen die Kosten- und Leistungsrechnung mit weiterführenden Aufzeichnungen im Rechnungskreis II in der Kontenklasse
Bei Einsatz der EDV im Rechnungswesen lassen sich beide Rechnungskreise weitgehend integrieren und rationell durchführen.
Dem Abschlussprinzip folgt auch der in Verbindung mit dem BKR 2016 empfohlene Standardkontenrahmen (SKR 04) der DATEV eG, wonach für die Baubetriebsrechnung ebenfalls die Kontenklasse 9 vorgesehen wird.
Die einzelnen anderen Kontenklassen führen teils unterschiedliche Bezeichnungen, lediglich die Kontenklasse 6 - Betriebliche Aufwendungen (BKR) bzw. Betriebliche Aufwandskonten (SKR) - ist inhaltlich identisch. Sie führt die Gruppen der Kostenarten an, wie sie allgemein in den Bauunternehmen sowohl bei der Baukalkulation (Bauauftragsrechnung) als auch in der Baubetriebsrechnung herangezogen werden.
Der BKR 2016 kommt vorwiegend und in zunehmendem Maße in mittleren und größeren Bauunternehmen als Grundordnung zur Anwendung. Auf seiner Grundlage kann der betriebliche Kontenplan abgeleitet werden. Demgegenüber wenden kleinere Baubetriebe und Bauhandwerker oft für die Buchführung den Musterkontenrahmen für das Baugewerbe (MKR-Bau), der sich nach der Prozessgliederung richtet, an.
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