Buchhaltung / Rechnungswesen

Zinsaufwendungen

Zinsaufwendungen resultieren aus gezahlten Zinsen für geliehenes Fremdkapital in einer bestimmten Laufzeit. Sie sind im betrieblichen Rechnungswesen gesondert auszuweisen, so speziell:
Dem Inhalt nach umfassen die Zinsaufwendungen im Bauunternehmen solche aus
  • Bankzinsen als Sollzinsen aus der Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln bei Geld- oder Kreditinstituten und Verischerungsunternehmen,
  • Avalprovisionen für die Inanspruchnahme von Avalkrediten,
  • Zinsen für aufgnommene Anleihen und Schuldscheindarlehen,
  • Überziehungszinsen und -provisionen,
  • Zinsen für Gesellschafterdarlehen,
  • Aufwendungen als Abzinsungsbeträge,
  • gezahlte Verzugszinsen
Gegenwärtig liegt das Zinsniveau mit Bezug auf den Hauptrefinanzierungssatz im Euro-Raum sehr niedrig. Folglich beeinträchtigen die Zinsaufwendungen die betriebliche Ergebniserwirtschaftung und die Liquidität nicht mehr ganz so stark wie in vorangegengenen Jahrzehnten.
Wenngleich es zinstheoretisch berechtigt sein sollte, zählen aber beanspruchte sogenannte "Lieferanten- Skonti" nicht zu den Zinsaufwendungen, sondern werden als Minderungen der Anschaffungspreise beispielsweise beim Einkauf von Baustoffen, Bauteilen u.a. behandelt.
Zinsaufwendungen werden oft auch für Aussagen zu betriebwirtschaftlichen Kennzahlen herangezogen, beispielsweise mit den Kennzahlen der Zinsintensität nach der Berechnung:
Zinsaufwendungen x 100 %oderZinsaufwendungen x 100 %
Gesamt-BauleistungUmsatzerlöse
Ausgedrückt wird, in welchem Ausmaß die Zinsaufwendungen die Finanzierung und ihre Struktur zwischen Eigen- und Fremdkapital im Unternehmen beeinflussen. Ein hoher prozentualer Anteil lässt auf einen hohen Anteil der Finanzierung über Fremdkapital schließen und umgekehrt.
Soll über die Geamtkapitalrentabilität als eine wichtige Rentabilitätskennzahl ausgesagt werden, spielen auch die Zinsaufwendungen in derBerechnung eine Rolle, so beispielsweise in der Berechnung
Gesamtkapitalrentabilität=Jahresüberschuss + Zinsaufwendungen (für Fremdkap.) x 100 %
Gesamtkapital (als Summe aus Eigen- und Fremdkapital)
Die Kennzahl bringt zum Ausdruck, das der Erfolg in einem Unternehmen nicht nur durch das Eigenkapital, sondern auch durch das insgesamt investierte Kapital erwirtschaftet wird. Eine hohe Gesamtkapitalrentäbilität setzt andererseits ebenfalls eine hohe Eigenkapitalrentabilität voraus, vornehmlich über den erwirtschafteten Jahresüberschuss.
Sind das EBIT oder auch das EBITDA als Ergebniskennzahlen zu bestimmen, dann werden in die Ermittlung ebenfalls die Zinsaufwendungen mit einbezogen. Ist die Aussage des Grades der Zinsdeckung (bezeichnet auch als "financial covenant") von Interesse, dann wird meistens auch die folgende Relation dargestellt:
Grad der Zinsdeckung=EBIT (oder EBITDA) x 100 %
Zinsaufwendungen
Den Zinsaufwendungen stehen die Zinserträge gegenüber. Sie werden ebenso wie die Zinsaufwendungen gesondert gebucht und ausgewiesen, so beispielsweise im Baukontenrahmen in der Kontengruppe 56 sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem GKV in Zeile 11 nach der Gliederung gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Eine Saldierung zwischen Zinsaufwendungen und Zinserträgen ist nicht gestattet. Eine statistische Gegenüberstellung sagt als Differenz über das "Zinsergebnis" aus.
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