Vorschriften / Gesetze

Beweissicherung

Die Beweissicherung wird vom Gericht angeordnet, wenn eine Prozesspartei dies beantragt. Ziel ist es, einen gegenwärtigen Zustand beweiskräftig festzustellen. Sie sollte auch dann erfolgen, wenn ein Beweismittel verloren gehen kann oder seine spätere Nutzung erschwert ist. Die Verfahrensweise regelt § 485 ff der Zivilprozessordnung (ZPO).
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Abrechnungseinheit: St
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