Baustelle

Baubeschreibung im Straßen- und Brückenbau

Zur Baubeschreibung allgemein als Bestandteil einer Leistungsbeschreibung werden spezielle Anforderungen und Aussagen für öffentliche Baumaßnahmen Regelungen im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" im Teil 1 - Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen - unter Tz. 1.4, Nr. 7 bis 13 getroffen.
Danach ist die Baubeschreibung wie folgt zu gliedern:
  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung,
  2. Angaben zur Baustelle,
  3. Angaben zur Ausführung,
  4. Ausführungsunterlagen,
  5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV).
In den einzelnen Abschnitten sind je nach Art der Leistung weitere spezifische Angaben mit detaillierter Aufführung im HVA B-StB zu machen und ggf. nach den Erfordernissen der einzelnen Baumaßnahmen noch, um weitere Angaben zu ergänzen.
Als Angaben zu 3. - Angaben zur Ausführung - werden vorgegeben:
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung 
3.2 Bauablauf 
3.3 Wasserhaltung 
3.4 Baubehelfe 
3.5 Stoffe, Bauteile mit Unterteilung für Straßenbau, Brückenbau, Landschaftsbau 
3.6 Abfälle 
3.7 Winterbau 
3.8 Beweissicherung 
3.9 Sicherungsmaßnahmen 
3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) 
3.11 Vermessungsleistungen 
3.12 Prüfungen und Nachweise 
3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des SiGe-Plans 
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