Bauberichterstattung / Statistik

Bauakte

Zum Berichtswesen der Baustelle zählt auch die Bauakte. In ihr sollte das gesamte Baugeschehen mit allen zugehörigen Unterlagen baubegleitend festgehalten werden. Hierbei handelt es sich nicht um zusätzlichen "Schreibkram", sondern um eine Begleitdokumentation, auf deren Grundlage jederzeit die Bauausführung nachvollzogen werden kann. Das betrifft auch Beweissicherungen, Fotoaufnahmen u. a. Unterlagen, die mit in der Bauakte aufbewahrt werden.
Für die Führung der Bauakte legen die Bauunternehmen meistens betriebsspezifische Aktenordnungen fest, oft mit einem vorbereiteten Register und folgender möglichen Gliederung:
  • Liste der Baubeteiligten
  • Liste der beteiligten Behörden, Ämter, Dienststellen
  • Ordner zu Bauverträgen und Schriftverkehr mit dem Auftraggeber
  • Ordner für technische Unterlagen einschließlich Gutachten u. a.
  • Ordner für Beschaffungen, Angebote, Bestellungen, Lieferscheine
  • Ordner für Nachunternehmer, Nachträge und Abrechnungen
  • Ordner für Arbeitsvorbereitung
  • Abrechnungsunterlagen mit Aufmaßen, Leistungsmeldungen, Rechnungen
  • Ordner für Berichtswesen der Baustelle wie Bautagebuch u. a.
  • Baustellenverwaltung und Personalwesen
  • Ordner für Soll-Ist-Vergleiche, Nachkalkulationen u. a.
Nach Abschluss der Baustelle ist die Bauakte zu archivieren.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauakte"

Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 3 (2018-05)
Für die Fertigstellungsgrade der Terminplanung gilt:FGT 100 beinhaltet Hauptaktivitäten im Projekt, Meilensteine, prozessbestimmende Aufgaben im gesamten Projekt, Lose oder Teilprojekte des Projekts, , wird als ers...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

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