Bauberichterstattung / Statistik

Bruttoverdienst bzw. -entgelt

Der Bruttoverdienst als Bruttoentgelt umfasst alle Beträge, die dem Arbeitnehmer im Bauunternehmen regelmäßig vom Arbeitgeber gezahlt werden, so z.B. tarifliche oder frei vereinbarte Löhne und Gehälter einschließlich tariflicher und außertariflicher Leistungs-, Sozial- und sonstiger Zulagen und Zuschläge, ebenfalls auch die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.
Als Bruttoentgelt des Unternehmens im Rahmen der Bauberichterstattung gilt die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge von den tätigen Personen im Baugewerbe. Die Angaben sind für das Bauhauptgewerbe monatlich im Formblatt MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe sowie für das Ausbaugewerbe im Formblatt Aus-Vierteljährlicher Bericht im Ausbaugewerbe sowie sowohl für das Bauhaupt- als auch für das Ausbaugewerbe in der Jahreserhebung aufzubereiten.
Den Entgelten sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Personen zuzurechnen, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anzusehen sind. Weiterhin sind auch die Zahlungen für eine Beschäftigung, die nur wegen Unterschreitung der Steuerpflichtgrenzen steuerfrei ist, einzubeziehen.
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