Bauberichterstattung / Statistik

MBB - Monatsbericht Bauhauptgewerbe

MBB ist die Abkürzung für den statistischen Erhebungsvordruck „Monatsbericht im Bauhauptgewerbe“. Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten sind monatlich (10. Kalendertag des Folgemonats) zur Abgabe an das Statistische Landesamt verpflichtet.
Gefordert werden im Formblatt Aussagen über
  • tätige Personen am Ende im Berichtsmonat,
  • Löhne und Gehälter im Berichtsmonat,
  • geleistete Arbeitsstunden, aufgeschlüsselt nach Art der Bauten wie Wohnungsbau, Landwirtschaftlicher Bau u. a.
  • Inlandsumsatz (ohne Umsatzsteuer),
  • Auftragseingänge im Berichtsmonat (ohne Umsatzsteuer), differenziert nach Arten der Bauten und Auftraggebern.
Die Aussagen sollen der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage der Bauwirtschaft und des Baumarktes dienen. Darüberhinaus werden sie auch herangezogen zur Ermittlung der Produktionsindizes, der Bauinvestitionen und für den Auftragseingangsindex im Bauhauptgewerbe.
Die Bauberichterstattung ist auch von den Normal-ARGEn als Arbeitsgemeinschaften vorzunehmen. Dabei ist es zunächt unerheblich, ob eine ARGE eigene, an die ARGE abgeordnete oder abgestellte Arbeitskräfte einsetzt. Nicht erfasst in der Bauberichterstattung werden die Los- bzw. Dach-ARGEn.
Einmal im Jahr – in der Regel zum 10. Juli – wird von den Bauunternehmen eine „Ergänzungserhebung Bauhauptgewerbe“ abgefordert zu den Aussagen über Art der Tätigkeiten wie Bau von Gebäuden, von Straßen, Gerüstbau, Rohrleitungsbau u. a. sowie zu tätigen Personen, geleistete Arbeitsstunden, Bruttolohnsummen und Bruttogehaltssummen sowie Umsatz in vorbereitenden Baustellenarbeiten.
Betriebe des Ausbaugewerbes bei einer Größe von 20 und mehr Beschäftigten sind zur Abgabe eines Vierteljahresberichts auf dem Formblatt „Aus" verpflichtet. Als Angaben sind zu melden
  • die tätigen Personen am Ende des Berichtsvierteljahrs,
  • Entgelte im Berichtsvierteljahr,
  • geleistete Arbeitsstunden sowie
  • der Inlandsumsatz (ohne Umsatzsteuer) im Berichtsvierteljahr.
Im 2. Vierteljahr des Jahres (April bis Juni) erfolgt die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe mit dem Formblatt „ZHA“ für Betriebe in der Regel mit 10 und mehr tätigen Personen, insbesondere mit Aussagen zur Art der Tätigkeit wie Elektroinstallation, Bautischlerei und Bauschlosserei, Glasergewerbe, Bauträger für Wohngebäude u. a. Die Zuordnung zum Ausbaugewerbe richtet sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Zugehörig sind die Gruppen 43.2 Bauinstallation, 43.3. Sonstiger Ausbau und 41.1 Erschließung von Grundstücken und Bauträger.
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