Bauplanung

Einmessung baulicher Anlagen

Grundsätzlich fallen dem Auftraggeber die Aufgabe und Verantwortung zu, für die bauliche Anlage
  • die Hauptachsen abzustecken,
  • die Grenzen des Geländes zu bestimmen und
  • die notwendigen Höhenfestpunkte zu schaffen.
Diese Aufgaben gehören mit zur Bauplanung und stellen Vorbereitungsarbeiten vor Baubeginn dar. Der Auftraggeber kann für die Ausführung auch ein Vermessungsbüro oder den von ihm bevollmächtigten Architekten beauftragen. Werden diese Aufgaben vom Auftraggeber unterlassen, haftet er für daraus evtl. später auftretende Fehlleistungen. Hätte jedoch der Auftragnehmer auf Grund seiner Fachkenntnis bei einer normalen Überprüfung mit Bezug auf § 3 Abs. 3 VOB Teil B feststellen können und müssen, dass die Angaben Fehler aufweisen, wird ihm eine Mitverantwortung nicht abzusprechen sein.
Ist der Auftragnehmer auch auf Leistungen für Vermessungen und Einmessungen eingerichtet, kann der Auftraggeber mit Bezug auf § 1 Abs. 4 VOB/B die Ausführung mit verlangen. Beide Vertragspartner können die Ausführung diesbezüglicher Aufgaben auch einvernehmlich vereinbaren.
Führt der Auftragnehmer die Leistungen für das Einmessen aus, dann steht ihm eine Vergütung zu, vorgesehen
  • entweder im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung oder
  • als abgeleitete Forderung mit Bezug auf § 2 Abs. 9 VOB/B und auf Grundlage von Vergütungssätzen wie sie in der HOAI für analoge Arbeiten in Auslegung von Planungsleistungen vorgesehen sind.
Eine Besonderheit und kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung läge vor, wenn von vornherein diese Aufgaben im Rahmen eines Pauschalvertrags als Nebenleistungen bestimmt und vereinbart werden.
Erfolgte die Einmessung als vertragliche Leistung durch den Auftragnehmer, dann hat er auch zu haften, wenn daraus Fehlleistungen auftreten.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Einmessung baulicher Anlagen"

Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2023-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in Abschnitt 3.1.3, Abschnitt 3.1.6, Abschnitt 3.1.8, Abschnitt 3.1.9, Abschnitt 3.2.6, Abschnitt 3.2.8 und Abschnitt 3.3 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 L...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18301 (2019-09)
Historische Änderungen:Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in den Abschnitten 3.1.3, 3.1.7, 3.1.8, 3.2.3, 3.2.5 und 3.3 aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Leistungen für besondere Maßnahmen zum ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18323 (2023-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Die in Abschnitt 3.2.3.4, Abschnitt 3.5.3 und Abschnitt 3.8.6, aufgeführten Besonderen Leistungen.4.2.2 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftragg...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18323 (2016-09)
Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.4.2.2 Herrichten ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13670 (2011-03)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe:3.1 Hilfsstützen Abstützung unterhalb der Platte die das Traggerüst trägt, um die Last für ein geeignetes Stützen zu verteilen3.2 Unterstützungskörbe Vorrichtungen zur Sicherung der Lag...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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