Bauphysik / EnEV / GEG

Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden Bild: © f:data GmbH
Werden Änderungen an einem bestehenden Gebäude ausgeführt oder ein Gebäude errichtet, sind Energieausweise (Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis) auszustellen. Regelungen hierzu wurden neu im Teil 5 mit den §§ 79 bis 88 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 (in BGBI. I Nr. 37, S. 1728) getroffen. Es trat am 1. November 2020 in Kraft. Vorher erfolgten Aussagen zum Energieausweis seit 2014 in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die in das GEG integriert wurde.
Im Energieausweis ist nach § 86 im GEG die Effizienzklasse für ein Wohngebäude nach folgender Einteilung in Anlage 10 des GEG anzugeben, wobei die einzelnen Energieeffizienzklassen sich aus dem Energieverbrauch oder dem Energiebedarf zu Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (die beheizt oder gekühlt wird, nach DIN V 18599) und Jahr ableiten.
EnergieeffizienzklasseEndenergie (Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr)
A+≤ 30
A≤ 50
B≤ 75
C≤ 100
D≤ 130
E≤ 160
F≤ 200
G≤ 250
H> 250
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