Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele kommt den Gebäuden – sowohl Wohngebäuden als auch Nichtwohngebäuden – eine Schlüsselfunktion zu, insbesondere durch Senkung des Primärenergiebedarfs. Rechtliche Grundlagen
Zur Energieeffizienz wurden Regelungen neu mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 (in BGBI. I Nr. 37, S.1728), das am 1. November 2020 in Kraft trat, getroffen. Hervorzuheben sind in Verbindung mit der Energieeffizienz die Aussagen:
Bild: © f:data GmbH
Korrespondenz besteht zu den Regelungen einer besseren Energieeffizienz und zum Klimaschutz mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" vom 21. Dezember 2019 (in BGBl. I, S. 2886) in Verbindung mit einer Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c im Einkommensteuergesetz (EStG) bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, z. B. zur Förderung von Einzelmaßnahmen wie der Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Fenstern u. a. mit Minderung der Steuerschuld verteilt über 3 Jahre.
Förderung zur Energieeffizienz
Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit von der jeweils nachgewiesenen Energieeffizienz des Gebäudes.
Maßnahmen erfolgten zugleich in Verbindung mit günstigeren Konditionen wie höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen zur Förderung energetischer Gebäude zum:
Neubauten „KfW-Effizienzhaus 40 Plus, 40 und 55“ auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV),
energetische Sanierung „KfW-Effizienzhaus 40, 70, 85, 100 und 115“ sowie
denkmalgeschützte Gebäude, besonders zur erhaltenswerten Bausubstanz der Standard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“.
Bundesförderung für BEG
Flankierend nach Inkrafttreten des GEG ergingen Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie zu Technischen Mindestanforderungen (TMA). Gezielt wurde auf die Zusammenführung von verschiedenen Förderprogrammen, u. a. die Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren", "Erneuerbare Energien im Gebäudebereich" und das "Programm zur Heizungsoptimierung".
Das BEG wurde nach folgender Grundstruktur mit 3 Teilprogrammen aufgeteilt, jeweils als „Bundesförderung für effiziente Gebäude –
- Wohngebäude (BEG WG)",
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)",
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)."
Die BEG starteten im Jahr 2021. Zu häufig gestellten Fragen informierte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit einer umfangreichen Liste.
Die Bundesregierung sieht vor, nur noch bis 24. Januar 2022 eingegangene Anträge zur Förderung von Effizienzhäusern zu bearbeiten, zu prüfen und als förderfähig zu berücksichtigen. Zum 25. Januar 2022 wurde ein Antragsstopp ausgesprochen. Betroffen sind neben der bisherigen Förderung für Neubauten die Effizienzhaus-Standards nach KfW 55 und 40 auch Zuschüsse für energetische Sanierungen. Diese Schritte wurden begründet mit einer Antragsflut noch kurz vor dem Auslaufen der Förderung für den Standard 55 zum 1. Februar 2022, zumal das Effizienzhaus – 55 ohnehin Standard am Markt sei. Für das Effizienzhaus-Standard 55 soll anschließend keine weitere Förderung vorgesehen werden. Das Förderprogramm zum Effizienzhaus-Standard 40 soll befristet bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt werden, jedoch mit Deckelung von insgesamt einer Milliarde Euro. Sanierungsprogramme sollen weiter gefördert werden, insbesondere Projekte mit hohen Standards und von besonderem sozialem Anliegen. Die Gebäudeförderung soll künftig „neu ausgerichtet werden“. Bauherren und Bauunternehmen brauchen detailliertere Aussagen zu verlässlichen Rahmenbedingungen.
Neue Leitlinien der EU
Von der EU-Kommission wurden am 27. Januar 2021 überarbeitete „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ herausgegeben mit dem Ziel, mit staatlicher Förderung und finanziellen Mitteln zur Erreichung des „grünen Deals“ beizutragen. Dafür sollen der Bau- und Gebäudewirtschaft Beihilfen zum Erreichen einer besseren Energieeffizienz der Gebäude gewährt werden. Als förderfähig werden sowohl bestehende als auch neue Gebäude angesehen, die den Primärenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienz reduzieren. Darin sieht die EU- Kommission den Schwerpunkt von staatlichen Förderungen.
Vorbereitung von Projekten
Nach welchem Energiestandard gebaut werden soll, bedarf der Prüfung bereits im Vorfeld in Verbindung mit den Investitionskosten und der darauffolgenden Bauplanung. Nach welchem Energie-Standard künftig zu bauen ist, bliebe nach den letzten Entscheidungen zur Förderung zu überdenken. Zur weiteren Verfolgung von Planungen und Projekten sollte ggf. eine Orientierung auf höhere Effizienz-Standards, beispielsweise auf den Standard 40 erfolgen. Entscheidungen zur Transparenz und zu mehr Sicherheit kann der Onlinedienst www.baupreislexikon.de unterstützen. Im Modul "Bauelemente" kann für die betreffende Bauweise unmittelbar der gewünschte Energiestandard ausgewählt werden, besonders auch für die einzelnen Standards der KfW-Effizienzhäuser und die Passivhaus-Standards. Preise lassen sich direkt für einzelne Elemente wie Außenwände, Dächer, Fenster u. a. ausweisen. Weiterhin kann in baupreislexikon.de auch die passende Konstruktion für konkrete Anforderungen angezeigt werden.