Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Fachgruppen im Baugewerbe

Innerhalb der Verbände des Baugewerbes können sich mit Bezug auf besondere Interessen und Wahrung der einzelnen Bereiche Fachgruppen organisieren, beispielsweise
Einfluss wird von den Fachgruppen vor allem auf die Technikpolitik, Normen und Regelwerke genommen, aber auch auf die Berufsausbildung und gewerkespezifische Öffentlichkeitsarbeit.
Fachgruppen sind z. B. aktiv für:
  • Hoch- und Massivbau,
  • Betonfertigteile und Betonwerkstein,
  • Feuerungs- und Schornsteinbau,
  • Estrich und Belag,
  • Fliesen und Naturstein.
Geleitet werden die Fachgruppen jeweils von einem Bauunternehmer mit der Bezeichnung eines Fachgruppenleiters. Gewählt wird ein Landesfachgruppenleiter durch die Obermeister der Fachinnungen.
Die Fachgruppen umfassen meistens zugleich die betreffenden Fachinnungen oder Fachbetriebe bzw. Handwerksinnungen eines gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke. Rechtliche Grundlagen hierzu liefert die Handwerksordnung (HwO) in der Neubekanntmachung vom 24.9.1998 (letzte Änderungen vom 30.6.2017) im Teil 4, 2. Abschnitt (§§ 79 bis 85).
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Fachgruppen im Baugewerbe"

Auszug im Originaltext aus DIN 18516-5 (2021-05)
4.1 Allgemeines Betonwerksteinplatten für Außenwandbekleidungen sind durch DIN V 18500 geregelt. Die Befestigung der Betonwerksteinplatten ist in Abschnitt 5 geregelt. Die Verankerung am Bauwerk ist in Abschnitt 6 geregelt. Statisch beanspruchte Kleb...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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