Baubetrieb/Bauunternehmen

Innungsverbände im Baugewerbe

Handwerksinnungen eines gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke können sich zusammenschließen. Rechtliche Grundlagen hierzu liefert die Handwerksordnung (HwO) in der Neubekanntmachung vom 24.9.1998 (letzte Änderungen vom 30.6.2017) im Teil 4, 2. Abschnitt (§§ 79 bis 85).
Der Zusammenschluss kann erfolgen zu:
  • Landesinnungsverbänden von Innungen von Handwerken im Bezirk eines Bundeslandes oder auch mehrerer Bundesländer als gemeinsamer Landesinnungsverband und
  • Bundesinnungsverbänden von Landesinnungsverbänden von Handwerken im Bundesgebiet.
In der Regel wird innerhalb eines Bundeslandes nur ein Landesinnungsverband für das selbe Handwerk gebildet. Die Landesinnungsverbände sind rechtlich juristische Personen des privaten Rechts. Sie bestimmen eine Satzung, die von der obersten Landesbehörde zu genehmigen ist.
Als Aufgaben fallen einem Landesinnungsverband zu:
  • Wahrnehmung der Interessen des betreffenden Handwerks,
  • Unterstützung der zu vertretenden Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben,
  • Unterbreitung von Vorschlägen gegenüber Behörden,
  • Erstattung von fachlichen Gutachten bei Verlangen durch Behörden,
Landesinnungsverbände sind auch befugt,
  • Fachschulen und Fachkursen einzurichten und zu fördern,
  • Tarifverträge abzuschließen,
  • einen gemeinschaftlichen Einkauf und Übernahme von Lieferungen und Leistungen, beispielsweise durch die Bildung von Genossenschaften zu fördern.
Im Baugewerbe des Landesverbandes Sächsischer Bauinnungen sind beispielsweise:
  • Landesinnungsverband des Sächsischen Straßenbaugewerbes,
  • Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks,
  • Landesinnungsverband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes,
  • Landesinnungsverband für das Stuckateurhandwerk.
Für die Bundesinnungsverbände gelten die Vorschriften analog wie zu den Landesinnungsverbänden. Für das Bauhandwerk werden die Handwerksinnungen auf Bundesebene durch den Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) für die innerhalb des Verbandes vertretenen Gewerke in Fachverbänden und Bundesfachgruppen organisiert, beispielsweise im Fachverband Hoch- und Massivbau, Bundesfachgruppe Estrich und Belag u. a.
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