Fallarmmarkisen werden als Sicht-, Sonnen- und Wärmeschutz (vor sommerlicher Hitze) vor Türen, über Fenstern, auf Balkonen, Terrassen und anderen Freiflächen angebracht und können auch der Abdunkelung dienen. Sie bilden in ausgerolltem Zustand eine waagerechte bis schräge, temporäre Dachfläche aus Markisenstoff, die ein Passieren der Tür oder ein Begehen der beschatteten Fläche weiterhin ermöglichen.

Fallarmmarkisen über breiter Fensterfront
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Befestigt werden die Fallarmmarkisen in, vor oder hinter der Fassade, unter oder hinter einem Sturz, in einer Sturzaussparung, direkt am Fenster oder unter der Balkonplatte. Zudem gibt es Modelle, die z. B. an Stangen befestigt werden, die zwischen Boden und Sturz bzw. Decke festgeklemmt werden.
Zum Schutz vor der Witterung werden die aufgerollten Markisen hinter Blenden, Profilen oder in Rollkästen, die aus Aluminium, Acrylglas oder Stahl bestehen, verstaut. Die Markisenbespannung kann aus Acrylgarngewebe, Gittergewebe aus kunststoffummantelten Glasfasern oder Gewebe aus kunststoffbeschichtetem Polyester gefertigt werden. Der Fallarm wird aus anodisiertem oder beschichtetem Aluminium, aus verzinktem, beschichtetem oder nichtrostendem, geschliffenem Stahl hergestellt.
Fallarmmarkisen sind bis zur Windwiderstandsklasse 3 einsetzbar, aber müssen eingefahren werden, wenn vom Hersteller festgelegte Maximalgeschwindigkeiten erreicht werden, die lt. DIN EN 13561 auch in den Bedienungsanleitungen anzugeben sind.
Der Antrieb der Fallarmmarkisen funktioniert über eine Kurbel oder einen Rohrmotor.