Türen dienen zur Trennung zweier Bereichen in einer Wohnung, in öffentlichen Gebäuden, Verwaltungen, oder innerhalb eines Gebäudes oder von Innen- und Außenbereich. Sie sollen den Durchgang ermöglichen, den Wohnbereich sichern, Schall-, Wärme- und Klimaschutz bieten. Zudem sollten sie einem Feuer eine festgelegte Zeit standhalten, u. U. einen Rauchschutz sicherstellen sowie auf Wunsch durchschuss-, explosions- und einbruchhemmend sein.
Es gibt sie als Schiebetür, Drehtür, Anschlagtür, Pendeltür oder Falttür. Sie können mit Oberlicht, feststehenden Seitenteilen und ein- oder zweiflügelig ausgeführt werden. Seitenteile, bewegliches Türblatt und Oberlicht können überdies mit Lichtausschnitten versehen werden.
Schiebetür und Anschlagtür als Innentüren in einer Wohnung
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Türblätter werden häufig in Rahmenbauweise gefertigt, können aber auch aus einer Platte bestehen. Als Material kommen verschiedene Werkstoffen, wie Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoff und Stahl oder Aluminium zum Einsatz. Die Zargen können aus denselben Materialien gefertigt und als Block-, Eck-, Umfassungs- oder Schnellbauzarge ausgeführt werden.