Jahresabschluss / HGB

Festbewertung

Die Festbewertung ist ein nach § 240 Abs. 3 im Handelsgesetzbuch (HGB) zulässiges Bewertungsvereinfachungsverfahren für den Wertansatz in der Bilanz . Sie kann gewählt werden, wenn bei Stoffen der Verbrauch und die Neuzugänge sich annähernd ausgleichen, d. h. Stoffe regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist. Größe, Wert und Zusammensetzung sollen über Jahre nur geringen Veränderungen unterliegen.
Dann darf ein gleichbleibender Wert angesetzt werden. Dieser muss jedoch in der Regel alle 3 Jahre durch eine körperliche Bestandsaufnahme belegt bzw. überprüft werden. Diese Bewertung im Sinne eines Festwertverfahrens wird im Bauunternehmen für Positionen der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG), verschiedenen Hilfsstoffen wie Schalungs- und Gerüstteile, von Kleingeräten und Werkzeugen von Vorteil und praktischer Bedeutung sein.
Die Festbewertung kann in folgender Weise vorgenommen werden:
  1. Bestimmung des Festwertes:
    Der Festwert ist nach dem Bestand z. B. an Schalungsteilen zu berechnen, der am ersten Bilanzstichtag seiner Bildung vorhanden ist. Dabei sind die Gerüst- und Schalungsteile mit einem Durchschnittswert als Prozentsatz von den tatsächlichen Anschaffungskosten oder der am Bilanzstichtag niedrigeren Wiederbeschaffungskosten anzusetzen. Nach den Erfahrungen sind 40 % bis maximal 60 % praktikabel. In die Bewertung werden solche Teile bzw. Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer bereits abgelaufen ist, nicht mit in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
    Beispiel:

    Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer, zuzüglich Antransport, abzüglich Skonto)
    tatsächliche Anschaffungskosten im Juli 2013=200.000 €
    Festwert 40 %=80.000 €
    Differenz in Kosten =120.000 €
    In den folgenden Jahren können die Anschaffungskosten für Schalungsteile im Jahr der Anschaffung sofort in vollem Umfang als Kosten abgesetzt werden. Sollten sich daraus negative Bestandsänderungen ableiten, dann werden diese wertmäßig nicht berücksichtigt. Auf den Festwert können Abschreibungen nicht vorgenommen werden. Zeitlich folgende Zugänge werden sofort in den Aufwand übernommen, sie werden jedoch nicht aktiviert.
    Anschaffungen im November 2014 = 150.000 € = Kosten in 2014.
  2. Überprüfung des Festwertes:
    Zur Erreichung des Festwertes gemäß a) sind die Bestände an Schalungsteilen mindestens alle drei Jahre körperlich aufzunehmen und nach a) zu bewerten. Ist der für einen Bilanzstichtag festgestellt Wert um mehr als 10 % höher als der am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesene Festwert, so ist der bisherige Festwert so lange um die Aufwendungen für die nach dem Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres angeschafften Schalungsteile aufzustocken, bis dieser höhere, nunmehr als Festwert anzusetzende Wert erreicht ist. Ist der für einen Bilanzstichtag ermittelte Wert niedriger als der am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesene Festwert, so kann der Unterschiedsbetrag abgesetzt werden. Handelt es sich jedoch um eine Erhöhung von weniger als 10 %, kann auf eine Korrektur verzichtet werden.
    Beispiel:
    Bestandsaufnahme 31.12.2014 = 110.000 €
    • Zuwachs größer als 10 % (= 8.000 €) gegenüber Festwert (80.000 €);
    Anschaffung März 2015 = 70.000 €
    • Aufstockung des Festwertes um 30.000 € auf 110.000 €,
    Folglich sind in diesem Jahr nur 40.000 € als Aufwand zu behandeln bzw. in die Kosten zu buchen.
    Wichtig dafür ist, dass die nach Festbewertung einbezogenen Stoffe keinen erheblichen Wertschwankungen unterliegen, keine unterschiedliche Nutzungsdauer aufweisen und annähernd Funktions- und Preisgleichheit besitzen. Der Gesamtwert der zu Festwerten angesetzten Stoffe sollte für das Bauunternehmen nur von nachrangiger Bedeutung sein. Dies dürfte der Fall sein, wenn der Anteil ca. 10 % des gesamten Sachanlagevermögens bzw. für Stoffe ca. 15 % - 20 % des Materialbestandes nicht übersteigt.
Die dargestellte Festbewertung ist bei Ansatz von IFRS / IAS bei der Bewertung und Rechnungslegung von Bauunternehmen nicht üblich.
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