Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bauhilfsstoffe

Bauhilfsstoffe sind Stoffe, die für die Durchführung von Bauarbeiten benötigt werden, aber nicht dauerhaft Bestandteil des fertigen Bauwerks sind.

Was sind Bauhilfsstoffe?

Bauhilfsstoffe sind Stoffe, die im Bauprozess in der Regel mehrfach verwendet werden und sich dadurch verbrauchen, wie z. B. Schalungsstützen, Nägel und Bindedraht. Es entstehen Verschleiß, Bruch und natürliche Abnutzung. Sie sind kein materieller Bestandteil der Bauleistung, sondern werden über ihre Kosten in den Baupreisen berücksichtigt. Sie unterscheiden sich von:
Zu Bauhilfsstoffen zählen u. a. Schalungen, Rüstungen, Gerüste und Verbaumaterialien.
Zu Bauhilfsstoffen zählen u. a. Schalungen, Rüstungen, Gerüste und Verbaumaterialien. Bild: © f:data GmbH

Was gehört zu Bauhilfsstoffen?

Zu den Bauhilfsstoffen zählen Materialien, die den Bauprozess unterstützen, z. B.:
  • Schalungen, wie bei Betonarbeiten, mit Differenzierung nach:
    • ungenormten Teilen, z. B. Kanthölzern, Brettern, Dielen oder
    • genormten Teilen aus Holz, Stahl, Kunststoff, z. B. Schalungsstützen und Verbundsystemen,
  • Stützen und Rüstungen,
  • Gerüste und Bühnen oder
  • Verbaumaterialien, z. B. bei Erdarbeiten und im Kanalbau.

Kosten und Verrechnung von Bauhilfsstoffen

Bauhilfsstoffe werden im Betrieb entweder angeschafft oder angemietet. Bei einer Anmietung fallen Mietkosten an, die in der Kalkulation oft den Einzelkosten der Teilleistungen zugerechnet werden.
Systematisierte und genormte Schalungs- und Rüstteile haben häufig einen hohen Anschaffungswert. Werden sie dauerhaft angeschafft, stellen sie Anlagegüter dar, die während der Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
Innerbetrieblich werden für den Einsatz von Bauhilfsstoffen auf Baustellen Vorhaltekosten verrechnet. Auch diese werden den Einzelkosten der jeweiligen Teilleistung zugeordnet. Grundlagen liefern die Berechnungen nach der Baugeräteliste (BGL) 2025. Praktische Beispiele dazu finden Sie im Beitrag: Rüstung, Schalung, Verbau (RSV).
Die Kosten für Bauhilfsstoffe können entweder ins Verhältnis zur Gesamtbauleistung oder – aussagefähiger – zur eigenen Bauleistung gesetzt werden. Der daraus ermittelte Kostensatz wird als Intensität der Bauhilfsstoffe bezeichnet und in Prozent (mit 100 % multipliziert) angegeben. Wichtig dabei ist die richtige Zuordnung: Die Kosten der Bauhilfsstoffe müssen immer zu derjenigen Leistung ins Verhältnis gesetzt werden, für die sie tatsächlich angefallen sind.

Kalkulation der Bauhilfsstoffe

Da sich die tatsächlichen Mengen der Bauhilfsstoffe in der Regel erst nach der eingehenden technologischen Planung ergeben, werden in der Angebotskalkulation die anfallenden Kosten oft über betriebsindividuelle Verrechnungssätze ermittelt. Diese werden auf die Einheiten der Einzelleistungen bezogen, z. B. Euro / m² Schalung. In der Regel wird dabei nicht zwischen neuen und gebrauchten Hilfsstoffen unterschieden.
Bauprofessor-Fachthemen
+ Fachthemen +
Formen, Verfahren, Methoden –
Alles rund um „Kalkulation“
Hier auf einen Blick »
Die Kosten der Bauhilfsstoffe können bei der Kalkulation auf zwei Arten berücksichtigt werden:
Bei größeren Baumaßnahmen mit umfangreichen Teilleistungen ist die Kalkulation im Rahmen der Einzelkosten vorzuziehen. Das betrifft z. B. Schalungen für Fundamente, Wände und Stützen sowie den Verbau von Gräben. Und gilt vor allem dann, wenn die Bauhilfsstoffe angemietet werden und die Kosten dafür im Vorhinein bekannt sind.
Bei kleinen Bauvorhaben und Bauhandwerksbetrieben ist dagegen die Verrechnung der Kosten über die Baustellengemeinkosten (BGK) eher maßgebend.
Bei der Ausschreibung von Teilleistungen im Leistungsverzeichnis wird die Schalung häufig in einer Mischposition berücksichtigt. Ein Beispiel dafür ist: „Streifenfundamente betonieren einschließlich schalen“.
Bei der Kalkulation müssen die einzelnen Teil-Tätigkeiten als einzelne, getrennte Vorgänge behandelt werden. Dabei sind auch die unterschiedlichen Mengeneinheiten zu berücksichtigen:
  • Betonieren: Abrechnung nach m³ oder
  • Schalen: Abrechnung nach m².

Bauhilfsstoffe in den ATV / DIN

Spezielle Aussagen zur Ausschreibung und Ausführung von Teilleistungen mit Bauhilfsstoffen und ihrer Abrechnung werden in den ATV / DIN der VOB Teil C getroffen, so in:
Die jeweiligen Regelungen zur Abrechnung und zum Aufmaß von Teilleistungen mit Bauhilfsstoffen sind in Abschnitt 5 der betreffenden ATV / DIN enthalten.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere