Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Bauhilfsstoffe

Bauhilfsstoffe umfassen die Kosten für Rüstung, Schalung, Verbau (RSV). Sie werden in der Regel mehrfach verwendet und gehen nur wertmäßig, aber nicht materiell in die Bauleistung ein. Zu ihnen zählen genormte und ungenormte Teile aus Holz, Stahl oder anderen Stoffen.
Da sich die tatsächlichen Mengen meistens erst nach der eingehenden technologischen Planung ergeben, werden in der Angebotskalkulation die anfallenden Kosten traditionell über Verrechnungssätze bestimmt, die sich auf die Einheiten der Einzelleistungen, z. B. Euro/qm Schalung, beziehen. In der Regel wird dabei nicht nach neuen und gebrauchten Hilfsstoffen unterschieden.
Die Kosten der Bauhilfsstoffe können bei der Kalkulation
Die Kalkulation im Rahmen der EKT wird bei größeren Baumaßnahmen mit umfangreichen Leistungspositionen (beispielsweise bei Schalungen für Fundamente, Wände, Stützen u. a. sowie für den Verbau von Gräben u. a.) vorzuziehen sein und vorrangig auch dann, wenn die Bauhilfsstoffe angemietet werden und dafür die Kosten im Vorhinein bekannt sind. Demgegenüber wird die Verrechnung über die BGK maßgebender bei kleinen Bauvorhaben und Bauhandwerksbetrieben sein.
Der buchhalterische Ausweis der Bauhilfsstoffe erfolgt in der Regel in der Baubetriebsrechnung nach dem:
  • Baukontenrahmen (BKR) nach der Ausgabe 2016 in der Kostenartengruppe 64 - Bauhilfsstoffe, Fuhrpark, Ausstattung - sowie der Untergruppe:
    • 641 - Kosten des Rüst-, Schal- und Verbaumaterials, Bauhilfsstoffe mit den Untergliederungen nach:
      • 641000 Schalung
      • 641100 Stützen und Rüstungen
      • 641200 Gerüste, Bühnen
      • 641400 Verbau
  • Musterkontenrahmen für das Baugewerbe (MKR) in der Kostenartengruppe 43-Rüst- und Schalmaterial - mit detaillierten Unterpositionen und solchen für verrechnete Kosten und Umlagen zu Rüst- und Schalungsmaterial.
Die Kosten für Bauhilfsstoffe können auch entweder zur Gesamtbauleistung oder aussagefähiger zur eigenen Bauleistung ins Verhältnis gesetzt werden. In Prozent (mit 100 % multipliziert) wird der Kostensatz bzw. die Intensität der Bauhilfsstoffe ausgedrückt. Wichtig dabei ist, dass die Kosten der Bauhilfsstoffe zu jener Leistung in Beziehung gesetzt werden, für die sie auch angefallen sind.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauhilfsstoffe"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2023-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18299 (2023-09)
2.1 Allgemeines2.1.1 Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. Anmerkung zu 2.1.12.1.2 Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, hat der A...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18299 (2019-09)
2.1 Allgemeines2.1.1 Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. Anmerkung zu 2.1.12.1.2 Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, hat der A...
- DIN-Norm im Originaltext -
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