Bauwerke

Grobelemente

Grobelemente entsprechen einer Gliederung nach der 2. Stelle in der Kostengruppe (KG) 300 – (Bauwerk/ Baukonstruktion) – nach der DIN 276 – Kosten im Bauwesen. Nach Grobelementen kann die Kostenschätzung als eine Grundleistung innerhalb der Leistungsphasen nach der HOAI vorgenommen werden. Dabei ist dem Bauplaner die Ermittlungsart freigestellt.
Wählt der Bauplaner die Elementmethode, dann ist eine verfeinerte Aussage möglich, beispielsweise nach der Untergliederung in der Kostengruppe (KG) 300 nach den Grobelementen:
  • Baugrube / Erdbau,
  • Gründung, Unterbau,
  • Außenwände,
  • Innenwände,
  • Decken / Horizontale Baukonstruktionen,
  • Dächer,
  • Infrastrukturanlagen,
  • Baukonstruktive Einbauten.
Noch detailliertere Aussagen sind auf Grundlage der Bausoftware "nextbau“ der Firma f:data GmbH zu erzielen, da sie beispielsweise eine Differenzierung der Kostenberechnung bis zur Tiefe der Leistungspositionen gestattet, wie sie einem später aufzustellenden Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung einer Baumaßnahme erforderlich ist.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grobelemente"

Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 4 (2020-08)
Die Modelle in den Leistungsphasen LPH 1–2/ LOD 100 setzen sich aus den Elementen nach DIN 276, mindestens 2. Ebene, zusammen und werden als abstrahiertes Gesamtbauteil dargestellt.Eine tiefere Aufteilung der Grobelemente erfolgt nur, wenn es aufgrun...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
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