Buchhaltung / Rechnungswesen

Grundstückseinrichtungen

In der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter werden Aussagen zur Nutzungsdauer außer für Betriebsanlagen allgemeiner Art (3. Abschnitt) auch noch
  • zum unbeweglichen Anlagevermögen (1. Abschnitt), beispielsweise als Nutzungsdauer für

    Hallen in Leichtbauweise14 Jahre
    Pumpenhäuser 20 Jahre
    Schornsteine aus Mauerwerk 33 Jahre
    Laderampen25 Jahre
  • zu Grundstückseinrichtungen (2. Abschnitt), z. B. für

    Parkplätze mit Packlage19 Jahre
    Wegebrücken aus Holz15 Jahre
    Grünanlagen15 Jahre
    Brunnen 20 Jahre
getroffen. Den Anlagegütern kann durchaus eine kürzere Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden, wenn vor Ablauf der technischen Nutzbarkeit das Anlagegut objektiv wirtschaftlich verbraucht ist.
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