Buchhaltung / Rechnungswesen

Nutzungsdauer unbeweglicher Güter

Güter des Anlagevermögens, das in der Bilanz wertmäßig auf der Aktivseite zum Jahresabschluss ausgewiesen wird, lassen sich nach beweglichen und unbeweglichen Gütern differenzieren. Zum beweglichen Anlagevermögen zählen die Baumaschinen und Geräte im Bauunternehmen. Demgegenüber rechnen zum unbeweglichen Anlagevermögen
Die Nutzungsdauer (ND) der unbeweglichen Anlagegüter umfasst die Zeitspanne, ausgedrückt in Jahren, in denen sie erfahrungsgemäß genutzt werden kann. Je nach Art der unbeweglichen Güter wird die Nutzungsdauer unterschiedlich hoch in den steuerrechtlichen Regelungen für die bilanzielle Abschreibung herangezogen, so nach § 7 Abs. 4 und 5 im Einkommensteuergesetz (EStG) für
  • Wirtschaftsgebäude eine Nutzungsdauer von 33,33 Jahren, für die der Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde. Erfolgte die Herstellung des Wirtschaftsgebäudes jedoch vor dem 1. Januar 2001 bzw. wurde bis zu diesem der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen, dann kann nach § 52 Abs. 21b EStG eine Nutzungsdauer von 25 Jahren angesetzt werden.
  • Wohnbauten eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, wenn die Fertigstellung nach dem 31.12.1924 erfolgte.
Für die Grundstückseinrichtungen wird in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Nr. 0 der Tabellenliste) des Finanzministeriums die Nutzungsdauer vorbestimmt für die nach dem 31.12.2000 angeschafften oder hergestellten Grundstückseinrichtungen, beispielsweise für
Parkplätze und Hofbefestigungen19 Jahre
Brunnen20 Jahre
Kläranlagen 20 Jahre
Grünanlagen15 Jahre
Straßen- und Wegebrücken aus Holz15 Jahre
Straßen- und Wegebrücken aus Beton33 Jahre
Umzäunungen aus Holz5 Jahre
Außen- und Straßenbeleuchtung19 Jahre
Uferbefestigungen20 Jahre
Drainagen aus Beton oder Mauerwerk33 Jahre
Golfplätze20 Jahre
Ebenfalls in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Nr. 0 der Tabellenliste) des Finanzministeriums wird die Nutzungsdauer für die sonstigen unbeweglichen Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind, vorgegeben, beispielsweise für
Hallen in Leichtbauweise14 Jahre
Traglufthallen10 Jahre
Kühlhallen 20 Jahre
Laderampen25 Jahre
Schornsteine aus Mauerwerk33 Jahre
Baracken und Schuppen16 Jahre
Bierzelte8 Jahre
Pumpenhäuser, Schalthäuser20 Jahre
Silobauten aus Beton 33 Jahre
Die Nutzungsdauer kann und wird von der Lebensdauer der unbeweglichen Anlagegüter abweichen. Sie kann geringer sein, wenn die Güter vor Ablauf der technischen Nutzbarkeit objektiv wirtschaftlich verbraucht sind. Sie kann aber auch länger als die Nutzungsdauer für die steuerliche Abschreibung sein.
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