Lohn / Tarif / Rente

Bautarifverträge

Tarifverträge des Baugewerbes formulieren Mindestnormen für die Arbeitsverhältnisse der gewerblichen Arbeitnehmer, der technischen und kaufmännischen Angestellten und der Poliere und Schachtmeister im Bauhauptgewerbe und den meisten Bauleistungen erbringenden Gewerben des Ausbaus.
Umfasst werden 3 Gruppen:
  1. Rahmentarifverträge wie
    • Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) für gewerbliche Arbeitnehmer sowie von Zusatzverträgen für den Fertigbau, Feuerungsbau, Eisenbahnoberbau und Isoliergewerbe,
    • Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere (RTV Angestellte),
    • Tarifvertrag über die Berufsausbildung im Baugewerbe (BBTV),
    • Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe (RTV LeiLo).
  2. Entgelttarifverträge wie
    • Entgelttarifverträge für die gewerblichen Arbeitnehmer, für die Angestellten und für die Ausbildungsvergütungen jeweils differenziert nach West, Berlin und Ost,
    • Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe,
    • Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe (West),
    • Tarifvertrag zur Sicherung des Standortes Berlin (TV Standort Berlin),
    • z. T. gelten noch weitere regionale Tarifverträge, so z. B. in Bayern.
  3. Sozialkassen- und Verfahrenstarifverträge wie
    • Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV),
    • Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe (TVR - gültig bis 31. Dezember 2015),
    • Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR),
    • Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau - in Kraft ab 1. Januar 2016).
Vertragspartner sind die Tarifvertragsparteien, einerseits die IG Bau und zum anderen Verbände der Unternehmerseite. Soweit Beschäftigte durch einen spezifischen Unternehmerverband vertreten werden, können mit der IG Bau auch eigenständige Rahmen- und Lohntarifverträge abgeschlossen werden, so beispielsweise für die Beschäftigten als gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildenden:
  • im Dachdeckerhandwerk, im Gerüstbau, im Maler- und Lackiererhandwerk, im Garten- und Landschaftsbau (Galabau) u. a. sowie auch speziell
  • in den Betrieben der Sand-, Kies-, Mörtel- und Transportbetonindustrie, Natursteinindustrie, Beton- und Fertigteilindustrie u. a.
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