Buchhaltung / Rechnungswesen

Kostenträger in der Gebäudewirtschaft

Kostenträger sind die einzelnen Objekte (Grundstücke und Gebäude) und Leistungen. Im Grunde kann jedes einzelne Grundstück bzw. Gebäude als Kostenträger abgerechnet werden. Oftmals werden aber auch Kostenträgergruppen gebildet.
Beispielhaft lassen sich für die Gebäude- bzw. Immobilienwirtschaft folgende Kostenträger ableiten:
  • Bauten im Anlagevermögen,
  • Bauten im Umlaufvermögen,
  • Baubetreuung,
  • Sanierungsregie,
  • unbebaute Grundstücke,
  • sanierte, teilsanierte und unsanierte Objekte,
  • Instandsetzung, Modernisierung, Erneuerung.
Aufgabe der Kostenträgerrechnung ist es, die Kosten für die Objekte zu erfassen und nachzuweisen. So kann die Kontrolle der Kosten objektbezogen erfolgen.
Im Gegensatz zu einem Fertigungsbetrieb kennt die Gebäudewirtschaft keine Stückkostenkalkulation mit den industriellen kostenrechnungsmäßigen Besonderheiten. In der Gebäudewirtschaft sind die Kosten in der Regel objektbezogen zuordnungsfähig. Dieses geschieht durch "direkte" buchmäßige Erfassung nach Verwaltungseinheiten, wodurch eine Ergebnisrechnung für das einzelne Objekt ermöglicht wird.
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