Jahresabschluss / HGB

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen zählt zu den Aktivposten in der Bilanz. Nach der Bilanzgliederung in § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) sind zugehörig
  • Vorräte an Stoffen, unfertigen und fertigen Erzeugnissen und Leistungen,
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände,
  • Wertpapiere,
  • Kassen- und Bankkontenbestände, Schecks,
  • Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Umlaufvermögen dient – im Gegensatz zum Anlagevermögen – nur kurzfristig dem Bauprozess und in der Regel nicht mehreren Perioden.
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